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Denkmalschutz als “zwingende Vorgabe” beim geplanten Einkaufsschwerpunkt

Die Stadt Fürth plant bekanntlich einen großen Einkaufsschwerpunkt links und rechts der Rudolf-Breitscheid-Straße. Hierzu wurde für die potentiellen Investoren eine umfangreiche Aufgabenbeschreibung erarbeitet und im Stadtrat beschlossen. Nach der Beschlussfassung wurde bekannt, dass ein entscheidender Satz zum Thema Denkmalschutz in der Aufgabenbeschreibung durch ein redaktionelles Versehen entfallen ist.

Mit großem Erstaunen erfahren wir nun von der Stadt Fürth, dass der betreffende Satz nicht wieder eingesetzt wird, sondern durch einen anderen ersetzt werden soll. Die neue Formulierung ist jedoch eine deutliche inhaltliche Veränderung und bedeutet im Kern eine Reduzierung des Denkmalschutzes:

“[…] die Auflagen im Genehmigungsverfahren sind einzuhalten […]”

Dies sagt nichts über die Qualität aus, sondern lediglich, dass von der Stadt Fürth gemachte Auflagen einzuhalten sind – an sich eine Selbstverständlichkeit. Die Stadtratsfraktion fordert daher in einem Antrag die ursprüngliche im Stadtrat beschlossene Formulierung beizubehalten:

“Weitere zwingende Vorgabe ist die Beachtung des Denkmalschutzes“

Unser Antrag in voller Länge:

Dringlicher Antrag zur Stadtratssitzung am 16. März 2011
Aufgabenbeschreibung Investorenauswahlverfahren Einkaufsschwerpunkt – Denkmalschutz als Zwingende Vorgabe

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
zur Stadtratssitzung am 16. März 2011 stellen wir folgenden

Dringlichen Antrag:

In der Aufgabenbeschreibung Investorenauswahlverfahren für den „Einkaufsschwerpunkt an der Rudolf-Breitscheid-Straße“ ist

– bei Ziffer 4.3.4 Städtebauliche Vorgaben die Formulierung „Weitere zwingende Vorgabe ist die Beachtung des Denkmalschutzes“ beizubehalten,

– in der Anlage 7 zur Aufgabenbeschreibung – Zwingende Vorgaben der Stadt Fürth unter Ziffer 4.3.4 die Formulierung „Beachtung des Denkmalschutzes“ beizubehalten.

Dies entspricht der Beschlussfassung der Sondersitzung des Wirtschafts- und Grundstücksausschuss am 21. Februar 2011. Der diesbezügliche Beschluss des Stadtrates vom 23. Februar 2011 ist nichtig, da durch ein redaktionelles Versehen der o.g. Satz in der „Ergänzenden Tischvorlage“ zu TOP 15 der Stadtratssitzung gelöscht wurde.

Dieser Antrag wird unterstützt von der Bürgerinitiative „Bessere Mitte Fürth“ und dem Stadtheimatpfleger Dr. Alexander Mayer.

Dringlicher Antrag im Stadtrat zum Denkmalschutz in der Aufgabenbeschreibung (als PDF)

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