Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 25. Juli 2012 mit 49:1 Stimmen für eine Änderung des Flächennutzungsplanes gestimmt, um mit der Herausnahme der Autobahnverbindungsstraße zwischen Herzogenauracher Straße und Fürth-Hafen den Fürther Norden vor den Belastungen des überregionalen PKW- und Schwerlastverkehr dauerhaft zu schützen.
Nunmehr soll dieses Änderungsverfahren für mehr als ein Jahr ausgesetzt werden, dies wäre der erste Schritt das Änderungsverfahren nicht weiterzuführen und somit die „Trassenvariante in Prüfung“ weiterhin für den Bau der Autobahnverbindungsstraße freizuhalten. Diese lehnen wir entschieden ab, denn bei der „Westumgehung Fürth“ handelt es sich um keine Umgehung sondern um eine Autobahnverbindungsstraße zwischen dem Frankenschnellweg AS Königsmühle/Autobahnkreuz Fürth/Erlangen und der Südwesttangente/B 8 für den überregionalen Verkehr.
Zur Stadtratssitzung am 18. Dezember 2013 haben wir zu TOP 21.3. Anträge aus der Bürgerversammlung vom 07.11.2013 folgenden Änderungsantrag gestellt:
Die Stadt Fürth setzt ihre Politik zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor überregionalem Durchgangsverkehr fort und führt im Sinne von Vertrauensschutz die fast einstimmig beschlossenen Flächennutzungsplan-änderungsverfahren Nr. 2012.11 und Nr. 2013.12 zügig weiter.
Darauf aufbauend sind Verkehrsuntersuchungen zur Erstellung eines Verkehrsentwicklungsplanes durchzuführen, um weitere Verkehrsentlastungen für Stadeln, Mannhof, Vach, Flexdorf, Ritzmannshof, Atzenhof, Burgfarrnbach und Unterfarrnbach zu erzielen.





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