27. April 2016 – Bereits zum Finanz-und Verwaltungsausschuss am 23.11.2011 hat die Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein entsprechendes Verbot von ausbeuterischer Kinderarbeit beantragt. Im Hinblick auf das damals anhängige Normenkontrollverfahren bei der Stadt Nürnberg, in dem die Frage möglicher Grundrechtsverletzungen (Recht auf freie Berufsausübung) geprüft wurde, entschied der Finanz- und Verwaltungsausschuss den Vorgang bis zur rechtskräftigen Entscheidung zu vertagen. Vor wenigen Tagen hat das Kabinett der Bayerischen Staatsregierung einem entsprechenden Gesetzentwurf von Gesundheitsministerin Huml zugestimmt – nunmehr ist eine Änderung der Bestattungs- und Friedhofssatzung der Stadt Fürth rechtlich möglich.
Zur Stadtratssitzung am 11. Mai 2016 stellen wir daher folgenden
Antrag:
Der Stadtrat beschließt eine Änderung der Bestattungs- und Friedhofssatzung der Stadt Fürth. Zukünftig dürfen auf den Friedhöfen der Stadt Fürth bei der Neuanlage von Gräbern nur noch Grabmale (Grabsteine, Einfassungen u.ä.) verwendet werden, bei denen per Nachweis sichergestellt ist, dass diese ohne ausbeuterische Formen von Kinderarbeit hergestellt wurden. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Satzungsänderungsentwurf zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Der Änderungsantrag der GRÜNEN-Fraktion wurde in der Stadtratssitzung am 22.6.2016 behandelt.
Ergebnis:
Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
Dieser Antrag als pdf-Datei: Antrag StR – Fair Trade Town Fürth – Keine Grabsteine aus ausbeuterischer Kinderarbeit
Der Änderungsantrag vom 22.6. als pdf-Datei: Änderungsantrag StR – Fair Trade Town Fürth – Keine Grabsteine aus ausbeuterischer Kinderarbeit





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