13. Dezember 2017 – Der Fürther Hauptbahnhof steht zum Verkauf. Die Stadt Fürth hat ein Vorkaufsrecht und kann nach Abschluss der Verkaufsverhandlungen an die Stelle des Höchstbietenden treten, sofern eine öffentliche Nutzung des Gebäudes sichergestellt ist. Daher sollte der Finanz- und Verwaltungsausschusses über den aktuellen Stand des Verkaufsprozesses informiert werden.
Daher stellen wir zur Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses am 20. Dezember 2017 folgenden
A n t r a g :
Die Verwaltung berichtet über den aktuellen Sachstand bezüglich des Verkaufs des Fürther Hauptbahnhofs und das damit in Zusammenhang stehende Vorkaufsrecht der Stadt Fürth.
Die Behandlung dieses Antrags wurde in den nicht öffentlichen Teil der Sitzung verwiesen.
Dieser Antrag als pdf-Datei: Antrag FVA – Sachstand Verkauf Hauptbahnhof Fürth – Vorkaufsrecht der Stadt Fürth
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