Antrag: Erfahrungen mit der Novelle der Bayerischen Bauordnung

7. Juli 2021 – Am 1. Februar 2021 ist die umstrittene Novelle der Bayerischen Bauordnung in Kraft getreten. Neue Regelungen und Instrumente wie die Typengenehmigung und die Genehmigungsfiktion sowie das veränderte Abstandsflächenrecht ließen gravierende Auswirkungen auch für die Bautätigkeit in Fürth und die Arbeitslast der Bauverwaltung befürchten. Nach fast einem halben Jahr ist es Zeit für ein erstes Zwischenfazit.

Zur Sitzung des Bau- und Werkausschusses am 14. Juli 2021 stellen wir daher folgenden

A n t r a g :
Das Baureferat der Stadt Fürth erläutert spätestens in der Bauausschuss-Sitzung vom 15. September, welche Auswirkungen die Novelle der Bayerischen Bauordnung bislang im konkreten Arbeitsalltag der Dienststelle hatte und welche Auswirkungen für die Zukunft erwartet werden. Dabei geht sie vor allem auch auf die folgenden Fragen ein:
1. Gab es bereits Fälle in Fürth, in denen die „Genehmigungsfiktion“ eintrat, also der Antrag automatisch als genehmigt galt, weil die Genehmigungsbehörde einen Bauantrag nicht innerhalb von 3 Monate nach Einreichen bearbeiten konnte?
2. Wie viele Bauvorhaben mussten abgelehnt werden, weil keine Zeit für die intensive Beratung der Antragsteller*innen blieb, um die Anträge letztendlich doch genehmigungsfähig zu machen?
3. Mussten andere Themen zurückgestellt werden, um alle eingehenden Bauanträge fristgerecht zu bearbeiten? Wenn ja welche und in welchem Umfang?
4. In wie vielen Fällen wurde eine sogenannte Typengenehmigung ausgesprochen?
5. Sind bereits Fälle gekannt geworden, in denen die weggefallene Nachbarschaftsbeteiligung zu Schwierigkeiten und Streitigkeiten geführt hat?

Dieser Antrag als pdf-Datei:

Ergebnis: Antrag angenommen, der Erfahrungsbericht mit der Novelle der Bayerischen Bauordnung soll in der Sitzung des Bau- und Werkausschusses im September vorgestellt werden.

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