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Radfahren in der Fußgängerzone während der Lieferzeiten

Antrag zum Verkehrsausschuss am 18. Oktober 2010

Radfahren in der Fußgängerzone während der Lieferzeiten

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zur Sitzung des Verkehrsausschuss am 18. Oktober 2010 stellen wir folgenden

Antrag:

In der Fußgängerzone erfolgt eine Gleichstellung des Radverkehrs mit dem Lieferverkehr. Somit ist das Radfahren in der Fußgängerzone während der Lieferzeiten zukünftig zulässig.

Begründung:

Die Fußgängerzone Schwabacher Straße mit den Zugängen Mathildenstraße, Rudolf-Breitscheid-Straße, Blumenstraße, Moststraße und Alexanderstraße darf in der Zeit von 19:00 bis 10:30 Uhr zur Durchführung von Liefergeschäften mit Kraftfahrzeugen befahren werden. Dies gilt jedoch nicht für Fahrräder. Von Seiten des Einzelhandels wurde wiederholt darum gebeten, das Fahrradfahren während der Lieferzeiten zu ermöglichen, da dies zu einer erhöhten Frequentierung der FUZO und somit zu einer Belebung und Attraktivitätssteigerung führt. In ähnlicher Weise haben sich BürgerInnen geäußert, die sich durch den Radverkehr in der FUZO vor allem in den Abend- und Nachtstunden einen Zugewinn an Sicherheit durch eine verbesserte soziale Kontrolle erhoffen.

Mit freundlichen Grüßen

Antrag VA Radfahren in der FUZO waehrend der Lieferzeiten

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