Der Wohnungsnot und dem Fehlen von bezahlbaren Wohnungen muß mit einem Maßnahmenbündel entgegengewirkt werden, eine Maßnahme ist die Festsetzung von Flächen für den geförderten Sozialen Wohnungsbau im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen.
Um hier Klarheit zu bekommen und die Eingriffsmöglichkeiten der Fraktion beurteilen zu können, haben wir zum Bau- und Werkausschuss am 19. Februar 2014 folgenden Antrag gestellt:
Antrag:
1. Die Verwaltung legt ausführlich dar bei welchen Bebauungsplänen der Stadt Fürth aktuell die Möglichkeit besteht, Festsetzungen zum Sozialen Wohnungsbau zu machen, z.B. in Form einer Festlegung, dass 30% der Geschossflächen für geförderten Sozialen Wohnungsbau reserviert sind. Dargelegt werden soll die jeweilige Größe und der Umfang der geplanten Bebauung, die vermutliche Anzahl der Wohnungen bzw. Wohneinheiten, differenziert nach Einzelhausbebauung (EFH/RH/DHH) und Mehrgeschosswohnungsbau.
2. Die Verwaltung legt dar, bei welchen Bebauungsplänen der Stadt Fürth entsprechende Festsetzungen zum Sozialen Wohnungsbau bereits vorgenommen wurden bzw. aktuell beabsichtigt sind.
Antrag BWA – Berücksichtigung Sozialer Wohnungsbau in Bebauungsplänen der Stadt Fürth
PM Sozialgerechte Bodennutzung – Sozialer Wohnungsbau in Bebauungsplänen
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