Jährlich wird die Willy-Brandt-Alage durch die Kirchweihnutzung massiv beschädigt. Die Stadt hat die Chance, die Grünanlage mithilfe der zur Verfügung stehenden Ausweichfläche in der Gebhardtstraße erstmals zu schonen. Bei der Willy-Brandt-Anlage und der Konrad-Adenauer-Anlage handelt es sich um wichtige innerstädtische Grünanlagen, die soweit als möglich vor vermeidbaren Beeinträchtigungen geschützt werden müssen.
Die kürzlich bekannt gewordene eventuelle anderweitige Nutzung des städtischen Grundstückes in der Gebhardtstraße wird wegen der hierfür nötigen Änderung des Bebauungsplanes und weiterer Gründe im Jahr 2015 noch keine Auswirkungen haben. Eine Ertüchtigung der städtischen Fläche kann nahezu kostenneutral erfolgen, Zitat aus der Sitzungsvorlage vom 23.03.2015: „Seitens der Verwaltung wird die Ansicht vertreten, dass der kalkulierte Kostenaufwand, selbst bei einer nur ein- bis zweijährigen Nutzung in einem vertretbaren Rahmen wäre. Auch ist zu berücksichtigen, dass die Fläche in diesem Zeitraum als Beschickerparkplatz bei anderen Veranstaltungen sowie evtl. zur Stellplatzvermietung für Anwohner verwendet werden kann.“
Zur Stadtratssitzung am 22. April 2015 stellen wir daher folgenden
A n t r a g :
In der Stadtratssitzung am 22. April 2015 wird abschließend über die Kirchweihnutzung der Willy- Brandt-Anlage und der Konrad-Adenauer-Anlage für das Jahr 2015 entschieden und somit die konkurrierenden Beschlüsse von Bauausschuss, Kirchweihausschuss und Referentensitzung abschließend behandelt.
Der Stadtrat beschließt sowohl die Willy-Brandt-Anlage als auch die Konrad-Adenauer-Anlage im Jahr 2015 von jeglicher Kirchweihnutzung freizuhalten.
Für die Schaustellerfahrzeuge wird als Ersatz für die Willy-Brandt-Anlage das städtische Grundstück in der Gebhartstraße für eine Nutzung bereitgestellt und ertüchtigt – dies ist für 2015 problemlos möglich, da evtl. angedachte anderweitige Nutzungen für das Jahr 2015 noch ohne Belang sind und dies gemäß Kostenkalkulation des Liegenschaftsamtes nahezu kostendeckend möglich ist, so das der Stadt Fürth dadurch keine nennenswerten Mehrkosten entstehen (siehe Anlage) und zudem eine Entlastung der angespannten Parkplatzsituation für die AnwohnerInnen durch das Bereitstellen von ca. 50 AnwohnerInnenparkplätzen erreicht werden könnte.
Anlage zu Antrag StR 22.04.2015 – Kirchweihnutzung WBA und KAA
PM – Keine Kirchweihnutzung Willy-Brandt-Anlage und Konrad-Adenauer-Anlage
Fürther Nachrichten 25.04.2015: Fürther Grünzone wird erst nächstes Jahr geschont
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