14. November 2016 – Im Bereich des Ortseingangs Vach/Herzogenauracher Straße kommt es begünstigt durch den völlig überdimensionierten Straßenquerschnitt (überbreite Richtungsfahrbahnen und zusätzliche Standspuren) immer wieder zu erheblichen Überschreitungen der vorgegebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen. Die bisherigen Überwachungsmaßnahmen waren nicht ausreichend. Es könnte jedoch durch sehr kostengünstige bauliche Maßnahmen eine deutliche Verbesserung der Situation erzielt werden (bei der Stadt Fürth lagern die nicht mehr benötigten mobilen Mittelinseln aus dem Bereich Stadelner Hauptstraße/Am Regnitzhang; in der Herzogenauracher Straße kann der beidseitige Doppelversatz ohne große bauliche Maßnahmen ausschließlich markierungstechnisch erstellt werden).
Zur Sitzung des Verkehrsausschusses am 21. November 2016 stellen wir daher folgenden
A n t r a g :
Die Verwaltung legt dar, welche Möglichkeiten bestehen, die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen in der Herzogenauracher Straße im Bereich des Ortseingangs Vach zu gewährleisten. Insbesondere gilt dies für den Übergangsbereich von Tempo >80 auf Tempo 50 und auf Tempo 30, sowie in umgekehrter Fahrtrichtung. Die Verwaltung legt zudem dar, wie die bisherigen Überwachungsmaßnahmen zur Einhaltung der Vorgaben intensiviert werden können (Tempo 30 – Stadt Fürth; Tempo 30 – Polizei). Eine durchgängige Einhaltung der Vorgaben lässt sich nur durch bauliche und markierungstechnische Maßnahmen im Straßenquerschnitt (Mittelinsel mit beidseitigem Doppelversatz) erzielen. Das Straßenverkehrsamt erläutert hierzu die rechtliche Zulässigkeit solcher „geschwindigkeitsdämpfender Maßnahmen“ im Bereich der Staatsstraße 2263 und die für eine Umsetzung erforderlichen Schritte.
Dieser Antrag als pdf-Datei: antrag-va-ortseingang-vach-herzogenauracher-strasse-einhaltung-der-geschwindigkeitsbegrenzungen
Link zur entsprechenden Sitzung des Verkehrsausschusses: Tagesordnung VA 21.11.2016





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