29. März 2019 – Der geschützte Landschaftsbestandteil LGH 12 (gemischte, stellenweise dichte und breite Heckenstruktur) zwischen der Feldstraße und der Riemenschneiderstraße, oberhalb der Vacher Straße, wurde im Laufe von älteren und aktuellen Bauarbeiten und Bauvorbereitungen zu einem großen Teil gerodet und ist nun auf einen schmalen Streifen zusammengeschrumpft.
Von Hausbesitzer*innen am Hang an der Vacher Straße wird befürchtet, dass bei Starkregen die abgelagerten Erdhaufen in den Hang hineingeschwemmt werden.
Die Baugenehmigungen für die geplanten Gebäude und Parkplätze orientieren sich an einem Bebauungsplan aus dem Jahr 1971, in den weder die Freihaltung des seit 1990 geschützten Landschaftsbestandteils noch weitere heutzutage übliche Naturschutzmaßnahmen eingearbeitet wurden.
Der Baumbestand, die Schlehen und die Sträucher sind für viele Vögel und Tiere (Fledermäuse, Eulen, Spechte, Eidechsen, Igel und Eichhörnchen) ein wertvoller Lebens- und Brutraum. Der Bereich dient auch dem Erhalt von guten stadtklimatischen Bedingungen.
Es sollen daher möglichst viele Bäume und Sträucher erhalten werden bzw. wieder angepflanzt werden.
Zur Sitzung des Bau- und Werkausschusses am 3. April 2019 stellen wir daher folgenden
A n t r a g :1. Die Verwaltung berichtet darüber,
a) wie es zur schrittweisen Reduzierung des geschützten Landschaftsbestandteils LBH 12 kam,
b) ob vor der Reduzierung eine artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt wurde,
c) ob noch weitere Eingriffe in den geschützten Landschaftsbestandteil zu erwarten sind,
d) ob bei der Ablagerung des ausgehobenen und abgeschobenen Erdmaterials die Auswirkungen von Starkregenereignissen berücksichtigt wurden.2. Der noch nicht abgeholzte Rest des geschützten Landschaftsbestandteils LBH 12 im Eigenen Heim an der Riemenschneiderstraße bleibt erhalten.
3. Die im Zuge von Bauarbeiten entfernten Bereiche werden wiederhergestellt.
Dieser Antrag als pdf-Datei:





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