27. Oktober 2019 – Der Regelkatalog der Straßenverkehrsordnung wird in regelmäßigen Abständen geändert, um auf neue Entwicklungen zu reagieren. Die anstehende StVO‐Änderung soll vor allem mehr Sicherheit für Radfahrer*innen und Fußgänger*innen bringen. Bislang ist beispielsweise das Parken auf Radschutzstreifen verboten, das Halten jedoch erlaubt. Fahrradfahrer*innen müssen in solchen Fällen auf die PKW‐Fahrspur ausweichen; bei Einbahnstraßen ergeben sich darüber hinaus Konflikte mit dem Gegenverkehr. Nun soll auch das Halten auf Radschutzstreifen verboten werden, um gefährliche Situationen zu vermeiden. Aus dem gleichen Grund soll das Bußgeld für Parken in zweiter Reihe sowie das Halten auf Rad‐ und Gehwegen erhöht werden. Die Änderungen sollen laut Bundesverkehrsministerium noch 2019 in Kraft treten.
Um sicherzustellen, dass die neuen Bestimmungen im Alltag auch beachtet werden und es auch wirklich zu Verbesserungen für den Rad‐ und Fußverkehr kommt, ist es mit einer StVO‐Änderung nicht getan. Die Vergehen müssen auch konsequent geahndet werden. Daher ist die Schaffung von neuen Stellen in der Verkehrsüberwachung sinnvoll. Denn trotz der jüngsten Stellenschaffungen ist die Fürther Verkehrsüberwachung schon jetzt komplett ausgelastet – und das nicht nur in Ausnahmesituationen wie der Michaelis‐Kirchweih. Die neu geschaffenen Stellen würden sich durch die zusätzlichen Einnahmen vermutlich refinanzieren.
Zur Sitzung des Verkehrsschusses am 4. November 2019 stellen wir daher folgenden
A n t r a g :
Die Verwaltung erläutert, ob bzw. wann neue Stellen in der Verkehrsüberwachung geschaffen werden, um die geplanten Änderungen der Straßenverkehrsordnung konsequent durchzusetzen.
Die Sitzung des Verkehrsaussschusses wurde vom 4. auf den 15. November verschoben. Der Antrag wird erst dann behandelt.
Dieser Antag als pdf-Datei:





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