Fußgänger*innen

Änderungsantrag: Mehr Verkehrssicherheit in der Vacher Straße

2. Juli 2020 – Für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen ergeben sich bei der Überquerung der Vacher Straße Richtung Wiesengrund durch den Lkw- und Pkw-Verkehr immer wieder Herausforderungen. Aufgrund der unsicheren Situation an dieser Stelle benutzen außerdem manche Radfahrer*innen die Gehsteige links und rechts der Vacher Straße, was wiederum Fußgänger*innen einschränkt. Daher sind Maßnahmen erforderlich, die die Verkehrssituation an dieser Stelle wesentlich sicherer machen.

In der Vorlage-ALT unter TOP 22 dieser Sitzung („Vorlage zum Antrag aus der Bürgerversammlung West vom 18.11.2019 – Tempo 30 in der Vacher Straße sowie in der Robert-Koch-Straße“) wird in Einvernehmen mit der Polizei ab der Billinganlage eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h empfohlen. So reduzieren sich Reaktions- und Bremswege, die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer*innen wird erhöht.

Bauliche Maßnahmen, wie in den angehängten Skizzen dargestellt, unterstützen die Einhaltung der Tempo-30-Regelung durch die etwas engere Fahrbahn und lenken die Aufmerksamkeit der Autofahrer*innen auf die besonderen Verkehrsgegebenheiten. Hinter den Verengungen ergibt sich jeweils ein geschützter Raum für Radfahrer*innen zum Überqueren der Vacher Straße.

Bei den vorgeschlagenen Einbauten sind bereits Belange von Rettungseinsätzen des Krankenhauses berücksichtigt.

Zu TOP 9 („Überquerung der Vacher Straße“) und 22 („Tempo 30 in der Vacher Straße sowie in der Robert-Koch-Straße“) der Sitzung des Verkehrsausschusses am 3. Juli 2020 stellen wir daher folgenden

Ä n d e r u n g s a n t r a g :
1. Die beiden Tagesordnungspunkte 9 und 22 werden gemeinsam behandelt, da sie sich auf die gleiche Verkehrssituation beziehen und sich gegenseitig beeinflussen.
2. Zur sicheren Gestaltung einer Querungsmöglichkeit der Vacher Straße auf Höhe des Zugangs zum Wiesengrund beschließt der Verkehrsausschuss die in der Vorlage-ALT unter TOP 22 dieser Sitzung vorgeschlagene Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h.
3. Bauliche Maßnahmen und Markierungen, wie in den angehängten Skizzen dargestellt, unterstützen zusätzlich die Einhaltung der Tempo-30-Regelung und lenken die Aufmerksamkeit der Autofahrer*innen auf die besonderen Verkehrsgegebenheiten.

Dieser Antrag als pdf-Datei:

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