8. Juni 2021 – Stadtplanungsamt und Straßenverkehrsamt befürworten ausdrücklich die Förderung des Umweltverbunds und das Wegfallen eines Fahrstreifens für den Kfz-Verkehr in der Gebhardtstraße in Richtung Osten, sprechen sich allerdings für eine reine Busspur aus, die allenfalls für Taxis freigegeben werden kann.
In zurückliegenden Diskussionen in verschiedenen Gremien bestand stets Einigkeit, dass auch Fahrradfahrer*innen diese Spur nutzen sollen. Die Argumentation der Verwaltung, dass hierfür die Führung der Radfahrer*innen über die Knotenpunkte gesichert sein müsse, ist nicht nachvollziehbar, denn in der aktuellen Situation ist genau dies auch nicht der Fall. Somit kommt es für Radfahrer*innen im Bereich des Knotenpunkts zu keinerlei Veränderung oder gar Verschlechterung gegenüber dem Ist-Zustand, während es durch die Umweltspur auf der gesamten Strecke von der Schwabacher Straße bis zur Pickertstraße zu einer sehr umfassenden Verbesserung käme. Würde man der Argumentation von Stadtplanungsamt und Straßenverkehrsamt folgen, müsste man auch ohne Abtrennen einer Fahrspur die Gebhardtstraße für Radfahrer*innen sperren und alle Knotenpunkte entsprechend umbauen – und viele andere Kreuzungen im gesamten Stadtgebiet, wo eine Führung des Radverkehrs ohne entsprechende Radverkehrsanlagen erfolgt.
Die Einrichtung der Umweltspur in der Gebhardtstraße (inklusive der Freigabe für Radverkehr) soll daher zeitnah umgesetzt werden.
Zu TOP 3 der Sitzung des Bau- und Werkausschusses am 9. Juni 2021 („Fahrstreifenaufteilung Gebhardtstraße“) stellen wir folgenden
E r g ä n z u n g s a n t r a g :
Die Vorlage wird um folgende Alternative ergänzt:
C) Der Bau- und Werkausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Errichtung einer Umweltspur zwischen Schwabacher Straße und Pickertstraße, die auch für den Radverkehr freigegeben ist.
Bei der getrennten Abstimmung wird über diese Variante C als den am weitesten gehenden Beschlussvorschlag zuerst abgestimmt.
Dieser Antrag als pdf-Datei:
Ergebnis: Die Stadtverwaltung ist weiterhin der Auffassung, dass eine Nutzung der Umweltspur durch Radfahrer*innen an dieser Stelle nicht möglich sei, weil hierfür die Führung des Radverkehrs über die Knotenpunkte gesichert sein müsse. Vorerst bleiben die Markierungen jedoch, da die Frage, ob die Entscheidung der Stadtverwaltung juristisch belastbar ist, zur Klärung an die Regierung von Mittelfranken weitergereicht wurde.





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