6. Juli 2022 – Durch eine Anwohnerbeschwerde sind die Fürther GRÜNEN-Stadträt*innen auf eine Regelungslücke gestoßen, die für die Wasserschutzgebiete ein unnötiges Risiko bedeutet. Mit einem Antrag zum Umweltausschuss am 8. Juli 2022 wollen sie nun dafür sorgen, dass diese Lücke geschlossen wird.
„In Zeiten von sinkenden Grundwasserspiegeln und drohender Wasserverknappung wird der Schutz der Gebiete, in denen unser Trinkwasser generiert wird, immer wichtiger“, finden die GRÜNEN-Stadträt*innen. „Deshalb waren wir auch sehr verwundert, als wir auf die Lücke in den Regelungen zu den Wasserschutzgebieten gestoßen sind, und wollen nun dafür sorgen, dass das Grundwasser schnell besser geschützt wird.“
Die Wasserschutzgebietsverordnungen sehen eine Abstufung verschiedener Schutzzonen vor. Die engere Schutzzone (Zone II), um die es hier geht, dient hierbei als letzter Puffer vor dem Fassungsbereich (Zone I), wo ein großer Teil des Fürther Trinkwassers gewonnen wird. Alle, die ein Haus oder eine Garage in den engeren Schutzzonen bauen wollen, müssen strenge und teilweise sehr kostspielige Vorgaben erfüllen, um sicherzustellen, dass auf gar keinen Fall Öl, Benzin oder andere schädliche Stoffe ins Grundwasser gelangen können.
Darum ist es in diesen Bereichen auch grundsätzlich nicht erlaubt, Stellplätze für Autos zu errichten. Ausnahmegenehmigungen werden nur unter der Bedingung erteilt, dass die Flächen wasserundurchlässig befestigt
sind und über die Kanalisation entwässert werden.
Im absurden Kontrast hierzu steht die Tatsache, dass man sein Auto auch einfach ganz ohne Stellplatz auf dem offenen Boden abstellen kann: Denn auf unbefestigten Flächen, beispielsweise am Wegrand, kann man nach den aktuellen Regelungen einfach ein Auto parken, ohne besondere Maßnahmen zu ergreifen.
„Diese bizarre Regelungslücke ist fatal, denn aus parkenden Autos können schädliche Flüssigkeiten auslaufen und ins Grundwasser gelangen“, erklären die GRÜNEN-Stadträt*innen. Dazu gehören etwa Motorenöl, Benzin oder Kühlflüssigkeit.
Daher soll die Stadt Fürth das Parken auf nicht versiegelten Flächen in den engeren Schutzzonen („Zone II“) der Wasserschutzgebiete verhindern. Um hier eine Verbesserung zu erzielen, schlagen die GRÜNEN mehrere Möglichkeiten vor: So könnten etwa an den entsprechenden Stellen im Stadtgebiet Parkverbote ausgeschildert werden, deren Einhaltung dann auch entsprechend vom Kommunalen Ordnungsdienst kontrolliert werden muss.
Die Stadt könnte aber auch direkt das Befahren und Parken auf nicht befestigten Flächen verhindern, indem sie beispielsweise Findlinge oder Baumstämme dort platziert. Da das Parken dann an diesen Stellen schlichtweg unmöglich wäre, würde auch der Kontrollaufwand für die Verkehrsüberwachung entfallen.
Ob die Stadt Fürth hierbei alleine für ihre eigenen Gebiete tätig werden soll oder in Absprache mit anderen betroffenen Gebietskörperschaften, für die die Wasserschutzgebietsverordnung Rednitztal gilt, ist dabei zweitrangig, wie die GRÜNEN-Fraktion erläutert: „Der Wasserrückgang in Deutschland beschleunigt sich in den letzten Jahren und Mittelfranken gehört zu den trockeneren Regionen. Dass unser Trinkwasser ein kostbares Gut ist, wissen mittlerweile hoffentlich alle. Daher wollen wir die Trinkwasserschutzgebiete im Stadtgebiet wirksamer vor Verunreinigungen bewahren.“
– Regelungslücke in aktueller Wasserschutzgebietsverordnung Rednitztal: Parkende Autos auf unbefestigten
Flächen in der engeren Schutzzone
– Gefahr der Grundwasser-Verunreinigung durch austretende Flüssigkeiten
– GRÜNEN-Fraktion unterbreitet Vorschläge zum besseren Schutz des Grundwassers
Diese Pressemittteilung als pdf-Datei:
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