26. Juli 2022 – Wenn nun ohnehin Bestimmungen in den Gesellschafterverträgen aktualisiert und angepasst werden, können auch weitere Änderungen umgesetzt werden, ohne weitere Kosten zu verursachen.
So sollte etwa die Möglichkeit weiterer Stellvertreter*innen des*der Vorsitzenden ebenfalls aufgenommen werden. In der Vergangenheit war mehrfach in den Aufsichtsräten der infra die Beschlussfähigkeit durch die zeitweise Abwesenheit von Vorsitzendem und Stellvertreter gefährdet. In den gesetzlichen Bestimmungen zur Besetzung von derartigen Aufsichtsräten ist es durchaus üblich, „mindestens“ eine*n Stellvertreter*in zu benennen (vgl. etwa § 107 Abs 1 AktienG). Diese Formulierung sollte in den Gesellschaftsverträgen und der Satzung entsprechend übernommen werden. Dann kann ein*e weitere*r Stellvertreter*in bestimmt werden, was das Herstellen der Beschlussfähigkeit in den Aufsichtsratssitzungen erleichtert.
In den infra-Aufsichtsratssitzungen am 28.5.2020 wurde jeweils unter TOP 5 („Beschluss einer Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der infra fürth GmbH bzw. infra fürth holding GmbH bzw. infra fürth verkehr GmbH“) ein Antrag der GRÜNEN-Fraktion behandelt. Darin wurde zum einen gefordert, den einstimmigen Beschluss von Geschäftsordnungskommission und Ältestenrat vom 22. April 2020 umzusetzen, dass in den Regularien von Verwaltungs- und Aufsichtsräten städtischer Beteiligungen umgehend die Möglichkeit zur Beschlussfassung per Video- und Telefonkonferenz verankert werden soll. Der zweite Punkt des Antrags enthielt die Forderung, die Geschäftsordnungen durchgängig geschlechtergerecht umzuformulieren. Damals wurde darauf verwiesen, dass es dazu einer Änderung der Satzungen bzw. Gesellschafterverträge bedürfe, die mit hohen Kosten verbunden sei. Es wurde zugesichert, dass die Punkte bei der nächsten notwendigen Änderung berücksichtigt würden. Dementsprechend soll nun nicht nur die Möglichkeit der Videokonferenzen aufgenommen werden, sondern auch die geschlechtergerechte Sprache umgesetzt werden.
Im ursprünglichen Text der Vorlage ist die Rede davon, dass die aktuelle Beschlussfassung zwar auf die betroffenen Gesellschaften der infra-Gruppe begrenzt sein, man aber in einem Folgeschritt auch die Änderung der übrigen Gesellschaften mit Aufsichtsrat sowie zum Klinikum Fürth plane. In diesen weiteren geplanten Aktualisierungen sollen die angesprochenen Punkte ebenfalls berücksichtigt werden.
Zu TOP 10 der Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses ( „Infra-Gruppe; Satzungsänderungen zur
Zulässigkeit von Videokonferenzen und zur Flexibilisierung der Beschlussfähigkeit im Aufsichtsrat“) am
27. Juli 2022 stellen wir daher folgenden
E r g ä n z u n g s a n t r a g :
Der Stadtrat ermächtigt den Oberbürgermeister, in der Gesellschafterversammlung der infra fürth holding gmbh ebenfalls die erforderlichen Erklärungen abzugeben, damit die Gesellschaftsverträge (und Satzungen) der infra fürth holding gmbh, der infra fürth gmbh und der infra fürth verkehr gmbh in den weiteren folgenden Punkten geändert oder ergänzt werden:
1. Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte in offener Abstimmung mindestens eine*n stellvertretende*n Vorsitzende*n.
2. Der Text der Gesellschafterverträge wird wie bereits im Mai 2020 in den Sitzungen der infra-Aufsichtsräte befürwortet, redaktionell überarbeitet, um eine geschlechtergerechte Sprache sicherzustellen.
3. Bei den geplanten Änderungen der Satzungen der übrigen Gesellschaften mit Aufsichtsrat sowie zum Klinikum Fürth werden diese Punkte ebenfalls in die neuen Versionen eingearbeitet.
Dieser Antrag als pdf-Datei:
Ergebnis:
Die Forderung nach der geschlechtergerechten Sprache wurde angenimmen. Bei Änderung des Gesamtwerks der Gesellschaftsverträge bis Ende nächsten Jahres sollen alle Gesellschaftssatzungen in gendergerechter Form umgeschrieben werden.
Nachdem die Diskussion allerdings deutlich zeigte, dass der erste Punkt des Antrags vollkommen chancenlos wäre, wurde er von der Tagesordnung zurückgezogen, um ihn eventuell zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal aufgreifen zu können.
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