Der entschlossene, zeitnahe Ausbau erneuerbarer Energien ist spätestens seit Beginn der Energiekrise Gebot der Stunde – und zwar nicht nur auf dem freien Feld, sondern auch in den Städten.
„Laut Aussage von Herrn Steurer auf der IHK-Veranstaltung „Photovoltaik“ vom 17.05.2022 helfen Freiflächenanlagen auf dem Land nur bedingt weiter, da die Netzkapazitäten begrenzt sind – insbesondere die Netzknoten, die sich in der Nähe der Verbraucher*innen befinden. Daher muss auch die Stromerzeugung verstärkt in der Nähe der Verbraucher*innen stattfinden“, präzisiert GRÜNEN-Stadträtin Sabine Weber-Thumulla.In Städten bieten Photovoltaik (PV) – und PVT-Anlagen (hybride Solarkollektoren, die Photovoltaik und Solarthermie vereinen und damit eine Doppelnutzung der begrenzten Dachflächen zulassen) hierzu die einzige Möglichkeit. Zusätzlich erzeugen hybride PVT-Anlagen Strom, der ortsnah z.B. für Wärmepumpen genutzt werden kann und leisten auch einen Betrag zum Heiz- und Trinkwarmwasserbedarf.
In der „Denkmalstadt“ Fürth kann und muss daher die die Installation von Solaranlagen auch zu einer zeitgemäßen Nutzung von Baudenkmälern gehören. „In Fürth gibt es viele Dächer, die vom Straßenraum schwer einsehbar sind und große Flächen und damit Potenziale für die Nutzung der Sonnenenergie trotz Denkmalschutzauflagen bieten“, erläutert Sabine Weber-Thumulla. Moderne Anlagen ermöglichen denkmalverträglichere Designs als zu früheren Zeiten z.B. über Schieferoptik und sind nicht mehr auf reine Südlagen angewiesen. Mittlerweile werden sogar Ost-West-Ausrichtungen als besser angesehen, da sie über den Tagesverlauf betrachtet eine gleichmäßigere Stromproduktion gewährleisten.
„Besonders wichtig sind klare Richtlinien, die ein schlüssiges und einheitliches Verwaltungshandeln ermöglichen. Wenn die klare Haltung der zuständigen Stellen offen kommuniziert wird, erhöht das die Akzeptanz und Rechtssicherheit für die Belange der Energiewende und des Denkmalschutzes gleichermaßen und trägt so zu guten Lösungen bei“, betont Sabine Weber-Thumulla.
Die GRÜNEN-Stadtratsfraktion stellte daher zur Sitzung des Bau- und Werkausschusses am 20. Juli 2022 einen Antrag mit einer Fragenliste zum Themenkomplex Solaranlagen auf denkmalgeschützten Häusern.
Nach Auskunft der Verwaltung erfolgt aktuell bei Anträgen zu Solaranlagen in denkmalgeschütztem Umfeld eine wohlwollende Einzelfallprüfung auf Basis einer verwaltungsintern entwickelten Richtschnur aus dem Jahr 2019. Die Anträge werden nach den üblichen, denkmalfachlichen Maßstäben in Abstimmung mit der Stadtheimatpflegerin und dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege beurteilt, die beide diesem Thema sehr offen gegenüber stehen. Daher erfolgen laut Aussage der Verwaltung in der Regel auch keine Ablehnungen. Zumeist gelänge es, mit den Antragsteller*innen eine denkmalverträgliche Lösung zu finden.
Das Interesse ist auch auf Seiten der Eigentümer*innen von denkmalgeschützten Häusern groß. Laut Antwort der Verwaltung auf den GRÜNEN-Antrag ergab eine überschlägige Ermittlung für den Zeitraum 2000 bis 2022 eine Fallzahl von ca. 130 Anfragen. Aktuell sei eine stark steigende Tendenz zu erkennen.
“Das ist sehr erfreulich”, findet Sabine Weber-Thumulla. „Wir werden auch weiterhin auf das Thema schauen und beobachten, wie die Verwaltung mit anstehenden Neuerungen umgeht, beispielsweise mit der Richtlinie für den Umgang mit PV-/Solarthermieanlagen, die das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege gerade entwickelt.“
Unabhängig davon: Ein Großteil der Gebäude steht nicht unter Denkmalschutz – es gibt jenseits der Baudenkmale noch gewaltige Potenziale, auch gerade auf Gewerbeflächen, die es zu nutzen gilt.
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