Auf einem innerstädtischen unbebauten Grundstück soll ein Wohnhaus mit 10 Wohnungen entstehen und somit eine Baulücke geschlossen werden. Klassische Nachverdichtung, möchte man meinen.
Doch bei dem Gartengrundstück in der Amalienstraße 9 gibt es einige Faktoren, die dafür sprechen, das Grundstück auf Dauer unbebaut zu lassen, wie GRÜNEN-Stadtrat Felix Geismann erklärt: „Beim angrenzenden Logenhaus und den anderen benachbarten Gebäuden handelt es sich um wunderschöne, stadtbildprägende Baudenkmäler. Natürlich ist es grundsätzlich sinnvoll, Baulücken zu schließen, statt am Stadtrand neue Flächen zu versiegeln, doch wie überall gilt auch hier: Alles mit Maß und Ziel.“
Auch wenn beim Betrachten der im Dezember-Bauausschuss vorgelegten Baupläne ein gewisses Bemühen erkennbar wurde, das neue Gebäude ein wenig an die Bestandsbauten anzupassen, wäre der Neubau doch ein sehr krasser Kontrast zu dem prächtigen historischen Straßenzug. Und auch der Garten selbst ist erhaltenswert, ist es doch eines der letzten innerstädtischen Gartengrundstücke des 19. Jahrhunderts.
„Hier wird der Konflikt zwischen der Notwendigkeit von zusätzlichem Wohnraum und dem Erhalt der Lebensqualität in bestehenden Wohnvierteln besonders deutlich. Dass Städte ohne Naturräume trostlos werden, haben inzwischen die meisten verstanden. Deshalb gibt es ja Bemühungen an anderer Stelle (beispielsweise aktuell vor dem Kufo), Flächen zu entsiegeln, um wieder mehr grüne Ecken in der Stadt zu schaffen“, so Felix Geismann.
Dass hier ein über die Jahrzehnte gewachsener Garten mit großen Bäumen durch ein Neubauvorhaben versiegelt werden soll, konterkariert diese Bemühungen. „Im Übrigen kann man der Stadt Fürth gerade in dieser Ecke nicht den Vorwurf machen, vorhandene Flächenpotenziale nicht für die Nachverdichtung zu nutzen. Auf einem ähnlichen alten Gartengrundstück mit „Karls Geburtshaus“ in der Ludwigstraße, um die Pechhüttn herum an der Schwabacher Straße und nicht zuletzt auf dem Gelände der Humbser-Brauerei sind in den letzten Jahren viele Wohnungen entstanden“, gibt Felix Geismann zu bedenken, „doch eine lebenswerte Stadt besteht aus mehr als Betten.“
Das Bauamt verweist auf das bestehende Baurecht. Doch vielleicht finden sich dennoch im Dialog mit dem Eigentümer Lösungsansätze. Vor allem, da die ursprünglichen Pläne nun nicht umgesetzt werden können. Denn in der vorgelegten Planung kann die erforderliche Anzahl von Stellplätzen für die 10 Wohnungen nicht auf dem Grundstück untergebracht werden. Den entsprechenden Antrag, die Stellplätze ablösen zu können, also nicht zu bauen und dafür eine gewisse Summe zu zahlen, hat der Bauausschuss in der Dezembersitzung (angesichts des ohnehin schon enormen Parkdrucks in diesem Viertel) abgelehnt.
Der Investor muss nun überlegen, wie sich diese Entscheidung auf seine Pläne auswirkt und ob er das Gebäude entsprechend umplant. „Diese Chance sollte die Stadt für Gespräche nutzen“, meint Felix Geismann. „Der politische Wille des Bauausschusses wurde in der letzten Sitzung deutlich. Nun ist es an der Zeit, gemeinsam mit dem Bauherrn nach Lösungen zu suchen.“ Damit auch künftig Bestandsbauten bei der Beurteilung von Bauanfragen stärker beachtet werden, hat die GRÜNEN-Fraktion einen entsprechenden Antrag zum Bauausschuss am 11. Januar 2023 gestellt. In Zukunft sollen die Sitzungsunterlagen routinemäßig so ergänzt werden, dass die relevanten Eckdaten von Bestandsgebäuden wie Baujahr, Architekt*in, Zustand, Wohnfläche und etwaiger Denkmalstatus auf einen Blick ersichtlich sind. So muss sich auch das Bauamt bereits bei der Erstellung der Unterlagen mit eventuellen Fragen auseinandersetzen, die sich aus der Bestandsbebauung ergeben.
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