26. Januar 2023 – Es liegt in der Natur der Sache: Je nachdem, an welcher Stelle ein Kontrollgang durchgeführt wird, werden entsprechende Verstöße angetroffen. So werden etwa bei einem Kontrollgang am Parkplatz Löwenplatz wohl hauptsächlich falsch bezahlte Gebühren geahndet. Geht man hingegen durch die Schwabacher Straße, findet man parkende Fahrzeuge in der Fußgängerzone und in der Hirschenstraße trifft man auf Gehweg- und Radwegparker*innen.
Die im Antrag genannten Verstöße sollen schwerpunktmäßig verfolgt werden, weil sie sicherheitsrelevant sind, etwa wenn Rettungsfahrzeuge an zugeparkten Kreuzungen nicht abbiegen können oder wenn Radfahrende auf die Gegenfahrbahn ausweichen müssen. Außerdem schränken diese Verstöße die Barrierefreiheit ein, was für Kinder, Senior*innen und Menschen mit Behinderung besonders relevant ist.
Um diese Verstöße konsequenter zu ahnden, sollen die entsprechenden Orte häufiger aufgesucht werden. Außerdem soll auch vor dem Ahnden kurzzeitiger Verstöße nicht mehr zurückgeschreckt werden, da zwar jeder einzelne Verstoß geringfügig erscheinen mag, sie in Summe jedoch eine beträchtliche Einschränkung für Fuß- und Radverkehr bedeuten, insbesondere aber auch für Menschen mit Behinderung.
Sonstige Verstöße, wie z. B. das zeitliche „Überziehen“ von Parkscheinen oder Parkuhren innerhalb regulärer Stellplätze, sollen natürlich weiterhin geahndet werden, wenn sie festgestellt werden.
Zur Sitzung des Verkehrsausschusses am 3. Februar 2023 stellen wir daher folgenden
A n t r a g:
1. Ziel der Verkehrsüberwachung soll es in Zukunft sein, diejenigen Verstöße häufiger zu ahnden, die Auswirkungen auf Sicherheit und Barrierefreiheit haben.
2. Die Verkehrsüberwachung soll dazu ihre Kontrollgänge häufiger an Stellen durchführen, wo erfahrungsgemäß Gehwege, Fußgängerzonen, Radwege/Schutzstreifen, Kreuzungsbereiche und Feuerwehreinfahrten durch falsch parkende Fahrzeuge blockiert werden.
3. Auch kurzzeitige Verstöße („nur mal eben 5 Minuten“ etc.) sollen deutlich intensiver verfolgt werden, da sie in Summe eine große Beeinträchtigung der übrigen Verkehrsteilnehmer*innen bedeuten.
Dieser Antrag als pdf-Datei:
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