18. Mai 2021 – Die regelmäßige Evaluation der Kimaschutzmaßahmen in Fürth ist bereits zugesichert und soll hiermit nur noch formal beschlossen werden. Darüber hinaus ist es sinnvoll, nach einigen Jahren eine umfangreichere Zwischenbilanz zu ziehen, um im Hinblick auf die Zwischenziele für 2030 gegebenenfalls nachsteuern zu können.
Das 1,5-Grad-Ziel mit einer Wahrscheinlichkeit von 50 % erreichen bzw. somit auch mit einer ebenso großen Wahrscheinlichkeit verfehlen zu wollen, ist angesichts der zu erwartenden drastischen Folgen einer stärkeren Erwärmung hochriskant.
Die ursprüngliche Vorlage der Verwaltung zum Umweltausschuss vom 29.4.2021 ist unter Mitwirkung der städtischen Klimaschutzmanager*innen, des beauftragten Gutachters und in einem ausführlichen Beteiligungsprozess entstanden. Die darin angegebenen Klimaschutzziele für einzelne Sektoren sollen sich nun auch im Stadtratsbeschluss wiederfinden. Nur so können aus den übergreifenden Zielen klare politische Vorgaben für die einzelnen Fachbereiche abgeleitet werden.
Zu TOP 6 der Sitzung des Stadtrats am 20. Mai 2021 („Integriertes Klimaschutzkonzept: Klimaschutzziele für die Stadt Fürth“) stellen wir daher folgenden
E r g ä n z u n g s – / Ä n d e r u n g s a n t r a g :
Der Beschlussvorschlag wird in folgenden Punkten abgeändert:
(Der Umweltausschuss empfiehlt/ der Stadtrat beschließt:)
„- die voranschreitende Klimakrise ernst zu nehmen und daraus ambitionierte, langfristig angelegte Klimaschutzziele für die Stadtverwaltung und Gesamtstadt abzuleiten sowie die Fortschritte regelmäßig zu evaluieren und spätestens 2025 eine erste umfassende Zwischenbilanz zu erstellen.“„- die Klimaschutzziele für die Stadt Fürth auf Basis des Restbudgetansatzes unter Festlegung einer 67 %-igen Wahrscheinlichkeit zur Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius zu formulieren.“ Die im übrigen Beschlusstext genannten Zielmarken zu CO2-Budget, Reduktionspfad, etc. werden dieser Zielsetzung entsprechend neu berechnet und angepasst.
Die ursprünglich vom Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz vorgesehenen Zwischenziele für einzelne Sektoren werden ergänzt:
+ Reduzierung der Treibhausgasemissionen um durchschnittlich mindestens 7 % pro Jahr
+ Gebäudesanierungsquote von durchschnittlich 5 % pro Jahr bei durchschnittlich 50 % Einsparung beim Energieverbrauch
+ Steigerung des Anteils der Erneuerbaren Energien im Wärmebereich und der Nah-/Fernwärme auf 70 %
+ Reduzierung des Anteils des motorisierten Individualverkehrs am Modal Split auf 20 %
+ Reduzierung des Stromverbrauchs um durchschnittlich 5 % pro Jahr
Dieser Antrag als pdf-Datei:
Ergebnis: Der erste Punkt des Änderungsantrags wurde einstimmig angenommen, mit der Festlegung auf eine regelmäßige Evalulierung und Zwischenberichte alle 3 Jahre. Leider wurden weder die Festlegung auf 67 Prozent noch die Zwischenziele für die einzelnen Sektoren aufgenommen (Abgelehnt mit 23 zu 10 bzw. 25 zu 8 Stimmen). Link zur entsprechenden Stadtratssitzung mit allen Unterlagen (TOP 6).




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