Fürth erhält eine neue Stellplatzsatzung in der auch Fahrräder berücksichtigt werden. Das ist gut so, denn Nürnberg und Erlangen haben schon seit Jahren verbindliche Regelungen bzgl. der Bereitstellung von Abstellplätzen für Fahrräder. Damit werden endlich auch FahrradfahrerInnen in der Planung von Gebäuden hinreichend beachtet, denn Fahrradstellplätze sind eine wesentliche Grundlagen für eine angenehme Nutzung des Fahrrads. Die grüne Stadtratsfraktion setzt sich hierbei u.a. für praxistaugliche Fahrrad-Abstellplätze ein, die bei Wohngebäuden sowohl überdacht sind als auch einen Diebstahl des Fahrrades verhindern, indem der Fahrradrahmen am Fahrradständer angeschlossen werden kann.
Nachdem wir die Fahrrad-Abstellpätze in die Neufassung eingliedern konnten, pochen wir auf mehr Verbindlichkeit in puncto Gestaltung der Fahrrad-Abstellpätze und stellen daher zur Stadratssitzung am 23. September 2015 folgenden
Ä n d e r u n g s a n t r a g :
§ 4 Gestaltung der notwendigen Stellplätze und Abstellplätze
(5) Die Fläche eines Abstellplatzes soll für Fahrräder min. 1,3 m² pro Rad, für Motorräder min. 2 m² je Rad betragen. Diese Fläche kann bei der Aufstellung von Fahrradparksystemen unterschritten werden, wenn eine benutzerfreundliche Handhabung der Fahrräder gewährleistet ist. Jeder Abstellplatz soll von einer ausreichenden Bewegungsfläche direkt zugänglich sein. Abstellplätze sind mit Fahrradständern auszurüsten, die ein Anschließen des Fahrradrahmens ermöglichen. Fahrradabstellplätze für Mehrfamilienhäuser und sonstige Gebäude mit mehr als zwei Wohnungen sind zu überdachen.
Sitzungsvorlage der Verwaltung zu TOP 15 der Stadtratssitzung am 23.09.2015
Änderungsantrag Stadtratssitzung vom 29.07.2015 – Neufassung der Stellplatzsatzung der Stadt Fürth
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