30. März 2016 – Städte und Gemeinden leiten jedes Jahr zum 31.März der Bundeswehr die Namen und Adressen von jungen Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit weiter, die im Jahr darauf volljährig werden. An diese Adressen versendet die Bundeswehr Werbe- und Informationsmaterial zum Dienst in der Bundeswehr. Der § 58 c des Soldatengesetzes erlaubt dieses Vorgehen.
Der Weitergabe ihrer Daten können die betroffenen Jugendlichen allerdings widersprechen. In § 58c Abs. 1 S. 2 Soldatengesetz heißt es: Eine Datenübermittlung nach § 58c Absatz 1 Satz 1 des Soldatengesetzes ist nur zulässig, soweit die betroffene Person nicht widersprochen hat.
Fürther Jugendliche, die der Datenübermittlung an die Bundeswehr widersprechen wollen und damit ein Zeichen für Frieden und gegen Krieg setzen wollen, finden auf der Internetseite der Stadt Fürth ein entsprechendes Formular: Link zum Widerspruchsformular
Das ausgefüllte Formular kann im Bürgeramt abgegeben werden.
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