In der Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses am 21. März 2018 stand die Neufassung der Richtlinie für Kapitalanlagen der Stadt Fürth einschließlich der von ihr verwalteten Stiftungen und Sondervermögen auf der Tagesordnung. Der Entwurf der neuen Anlagerichtlinie setzte einen Rahmen für zeitgemäße und ertragsoptimierte Anlageoptionen.
Doch zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit Steuergeldern gehört nicht nur die Festlegung von Anlageformen und Assetklassen. Eine verantwortungsvolle Kommune muss auch berücksichtigen, welche Auswirkungen mit diesen Geldanlagen verbunden sind. Bestimmte Bereiche, die aus ethischen, sozialen oder ökologischen Gründen abzulehnen sind, müssen daher auch für die Investition kommunaler Gelder ausgeschlossen sein. Wir stellten daher den Änderungsantrag, einen entsprechenden Passus in der Anlagerichtlinie zu ergänzen. Das wurde umgehend von der Kämmerin umgesetzt. Künftig wird also bei der Vermögensanlage auch die Nachhaltigkeit des unternehmerischen Handelns überprüft. Die Nachhaltigkeits-Kriterien sind nun in der Richtlinie genau festgelegt.





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