Familien

Antrag: Familiengeld zusätzlich zu Hartz‐IV‐Leistungen

4. Dezember 2018 – Seit September gibt es in Bayern für Eltern von 1‐ und 2‐jährigen Kindern das „Familiengeld“ in Höhe von monatlich 250 Euro pro Kind (ab 3 Kindern sogar 300 Euro). Dem Konzept merkt man allerdings an, dass es ein Schnellschuss der Landesregierung vor der Landtagswahl war. So ist bislang nicht abschließend geklärt, ob die Zahlung auf den Hartz-IV‐Satz angerechnet wird. Während der Freistaat Bayern die Leistungen zusätzlich zahlen will, vertritt das Bundesfamilienministerium die Auffassung, die Leistungen müssten auf die Hartz‐IV‐Gelder angerechnet werden.

Das Familiengeld soll allen Eltern von kleinen Kindern helfen, nicht nur denen, die ohnehin keine finanziellen Sorgen haben. Gerade in Hartz‐IV‐Familien wäre das zusätzliche Familiengeld eine spürbare Entlastung in den ersten Lebensjahren der Kinder. Daher soll die Stadt Fürth dem Beispiel anderer Städte (z.B. Nürnberg, Erlangen, Ingolstadt, Schweinfurt, Landkreis Ansbach, Landkreis München etc.) folgen und das Familiengeld künftig nicht auf Hartz IV anrechnen.

Zur Sitzung des Stadtrats am 19. Dezember 2018 stellen wir daher folgenden

A n t r a g :
Die Stadt Fürth rechnet die Zahlung des Bayerischen Familiengeldes nicht auf den Hartz-IV‐Satz an, sondern zahlt den vollen Betrag, der der jeweiligen Familie zusteht, zusätzlich zu den Hartz-IV‐Leistungen aus.

Dieser Antrag als pdf-Datei: Antrag StR – Familiengeld zusätzlich zu Hartz IV

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