Bau

Antrag: TOP 7 Umweltausschuss: BV Kita Riemenschneiderstraße – geschützter Landschaftsbestandteil LBH 12

15. Mai 2019 – Die aktuellen Planungen für den Kindergarten in der Riemenschneiderstraße sehen vor, dass der notwendige Außenspielbereich in den geschützten Landschaftsbestandteil LBH 12 hineinreicht. Dabei handelt es sich um eine geschützte Heckenstruktur an einer Böschung, die vor allem wegen der umliegenden Bebauung als Lebensraum für Tiere sehr wertvoll ist.

Eine Verkleinerung des Spielbereichs für die Kinder ist keine akzeptable Lösung. Allerdings gibt es für die Lösung dieses Platzproblems noch eine andere Möglichkeit, die bislang nicht zur Abstimmung vorgelegt wurde: die Erweiterung der Außenspielfläche auf der anderen Seite des Grundstücks. Dort müssten im Wendehammer beispielsweise lediglich 8 Parkplätze aus der Planung genommen werden, um die nötige Spielfläche in idealer Größe realisieren zu können (siehe Planungsvorschlag). Dies ist umso leichter durchführbar, da sowohl der Bau des Kindergartens als auch der Bau der beiden Mehrfamilienhäuser durch die gleiche Baugenossenschaft erfolgt.

Für die Umsetzung müsste lediglich die Zustimmung zur Stellplatzablöse erteilt werden. So bekommen die Kinder ihren notwendigen Außenspielbereich und müssen nicht in die geschützte Hecke ausweichen, was auch besondere Herausforderungen hinsichtlich Verletzungsgefahr und Aufsichtspflicht bergen würde.

Zur Kompensierung der weggefallenen Stellplätze könnte ein Carsharing Standort eingerichtet werden und das Bauprojekt somit als ein weiteres Pilotprojekt für eine ökologische Verkehrswende stehen.

Zur Sitzung des Umweltausschusses am 16. Mai 2019 stellen wir zu TOP 7 (BV Kita Riemenschneiderstraße – geschützter Landschaftsbestandteil LBH 12) daher folgenden

Ä n d e r u n g s a n t r a g:
Bei den Planungen zum Kindergarten in der Riemenschneiderstraße wird die nötige Außenspielfläche im gewünschten Umfang von ca. 10 m² pro Kind geschaffen, indem Parkplätze im Bereich des Wendehammers aus der aktuellen Planung entfallen (z.B. 8 Stellplätze gemäß dem Planungsvorschlag auf Seite 2 dieses Antrags) und für diese stattdessen entsprechend der städtischen Stellplatzsatzung Ablöse gezahlt wird.

Damit die Auswirkungen des Stellplatzwegfalls kompensiert werden, sollte – dem Beispiel der WBG folgend – ein Carsharing-Standort für die Wohnanlage eingerichtet werden.


Dieser Antrag als pdf-Datei:

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