9. Juli 2019 – Das Eichenwäldchen zwischen Iltis- und Bussardstraße liegt innerhalb der Bebauungsgrenzen eines gültigen Bebauungsplans. Obwohl der Plan veraltet ist und nie an die aktuellen Gegebenheiten wie z.B. den Baumbestand angepasst wurde, besteht Baurecht. Das Eichenwäldchen würde im Fall einer Bebauung nahezu vollständig abgeholzt werden. Alternativ zum teuren Kauf des Grundstücks soll sich die Verwaltung über den rechtlich vorgeschriebenen Rahmen hinaus um einen ökologischen und insbesondere Klimaschutz-Ausgleich für diesen Baumbestand bemühen.
Zu TOP 3 der Sitzung des Umweltausschusses am 11. Juli 2019 („Eichenwäldchen zwischen Iltis- und Bussardstraße“) stellen wir daher folgenden
E r g ä n z u n g s a n t r a g :
1. Welche Auswirkungen hat die Entfernung des Eichenwäldchens auf das Klima/ Mikroklima (z.B. im Hinblick auf die CO2-Bilanz)?
2. Welche Möglichkeiten des Ausgleichs sieht die Verwaltung?
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