24. Juli 2019 – In der Diskussion um die verkaufsoffenen Sonntage stellt die Lösung „drei verkaufsoffene Sonntage, dafür Konzentration aufs Innenstadtgebiet“ einen sinnvollen Kompromiss zwischen den verschiedenen Interessensgruppen dar. Der dritte verkaufsoffene Sonntag soll erhalten bleiben, sich jedoch nicht aufs gesamte Stadtgebiet erstrecken, sondern wie der erste Kirchweihsonntag auf den Innenstadtbereich laut Lageplan 2 beschränkt bleiben.
Zu TOP 6 (Neuerlass der Verordnung der Stadt Fürth über verkaufsoffene Sonntage) der Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses am 24. Juli 2019 stellen wir daher folgenden
Ä n d e r u n g s a n t r a g:
§ 3 der vorgeschlagenen Neuordnung der Stadt Fürth über verkaufsoffene Sonntage wird wie folgt abgeändert:„§ 3 Kirchweihzug, Michaelis-Kirchweih (2. Sonntag)
(1) Aus Anlass des Kirchweihzugs dürfen am zweiten Veranstaltungssonntag der Michaelis-Kirchweih Verkaufsstellen innerhalb des Innenstadtbereichs in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr geöffnet werden.
(2) Das Gebiet des Innenstadtbereichs umfasst den im Lageplan 2 zu dieser Verordnung markierten Bereich.
Dieser Antrag als pdf-Datei:
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