Denkmalschutz

Antrag: Bebauungsplan und Vorkaufsrecht Kofferfabrik

4. März 2021 – Die Kofferfabrik ist ein wichtiger Kulturort von überregionaler Ausstrahlungskraft, wie die aktuelle Diskussion zum Erhalt der Kultureinrichtung gezeigt hat. Zur besonderen Atmosphäre und Identität des soziokulturellen Zentrums trägt der besondere bauliche Charakter des Gebäude-Ensembles bei. Die Bauwerke der ehemaligen Spiegelfabrik „Winkler & Kütt“ sind deshalb nicht nur als Zeugnisse der Industriekultur aus Fürths prägender Epoche und Branche zu erhalten, sondern auch aufgrund ihrer Ausstrahlungskraft auf ein kreatives und pluralistisches Milieu.

Die Bedeutung der Kultur-Institution und ihrer baulichen Anlagen erfordert höchste Sensibilität bei der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung dieses Bereichs der Oststadt. Deshalb ist das Bebauungsplan-Verfahren mit einem Aufstellungsbeschluss einzuleiten. Damit die komplexe planerische Lösungsentwicklung nicht von Zeitdruck und tatsächlichen Veränderungen konterkariert wird, ist eine Veränderungssperre zu erlassen.

Eine Option für den Erhalt als Kultureinrichtung ist der Erwerb der Kofferfabrik durch die Stadt. Die Modalitäten entsprechender Vorkaufsrechts sollen den Stadträt*innen daher verständlich dargelegt werden.

Zur Sitzung des Sitzung des Bau- und Werkausschusses am 10. März 2021 stellen wir folgenden

A n t r a g :
1. Die Stadt Fürth fasst den Beschluss zur Einleitung eines Bebauungsplan-Verfahrens mit dem Geltungsbereich Lange Straße 79-89 sowie Dr.-Mack-Straße 70, 72 und 74.
2. Die Stadt erlässt eine Veränderungssperre gemäß §§ 14 ff. BauGB für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans.
3. Die Verwaltung informiert über die Details städtischer Vorkaufsrechte nach § 24 f. BauGB.
4. Die Verwaltung informiert über die Altlasten-Problematik am Areal Lange Straße 79-81.

Dieser Antrag als pdf-Datei:

ERgebnis: Die Baureferentin Frau Lippert beantwortet die Punkte 1, 3 und 4 des Antrags. Pkt. 2 wird in nichtöffentlicher Sitzung beantwortet.

Ergebnis: Link zur entsprechenden Sitzung des Bau- und Werkausschusses
Die Baureferentin erläuterte zu den Punkten 1,3 und 4, dass kein Bebauungsplanverfahren erfolgen soll, sondern für das Areal zwischen Lange Straße und Dr.-Mack-Straße ein integriertes Stadtentwicklungskonzept erarbeitet werden soll. Dies soll im Dialog mit Eigentümer*innen, Anwohner*innen oder Interessensverbänden geschehen. Dabei sind die Sanierungsziele zu konkretisieren und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Punkt 2 wurde in nicht öffentlicher Sitzung behandelt.

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