4. März 2021 – Im Juli 2020 hatte die GRÜNEN-Stadtratsfraktion bereits einen Antrag gestellt, um Hintergründe um leerstehenden und baufälligen Anwesen Königstraße 5 (ehemalige Gaststätte “Zum Lindwurm“) zu erfragen und Möglichkeiten auszuloten, wie die Stadt Gefahren für die Allgemeinheit durch den weiteren Verfall abwenden könnte. Der Bauausschuss beschloss damals, dass die Stadt Fürth unter Einbeziehung aller relevanten Ämter alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen solle, um das Anwesen zu erhalten. Eine Abbruchgenehmigung dürfe nicht erteilt werden.
Im September erfolgte ein weiterer Bericht der Verwaltung und es erging der Beschluss, dass die Verwaltung mit aller Härte gegen die Untätigkeit des Eigentümers vorgehen solle. Welche Maßnahmen konkret ergriffen wurden, sollte eigentlich bereits in der nächsten Sitzung berichtet werden.
Es ist also höchste Zeit, die Stadträt*innen über den aktuellen Sachstand zu informieren. Schließlich geht es hier nicht nur darum, den Eigentümer dieses stadtbildprägenden Ensembles in die Pflicht zu nehmen, sein Gebäude zu erhalten, sondern auch um die konkrete Abwehr von Gefahren.
Zur Sitzung des Sitzung des Bau- und Werkausschusses am 10. März 2021 stellen wir daher folgenden
A n t r a g :
Die Verwaltung informiert erneut über den aktuellen Sachstand zum verfallenden Gebäudekomplex Königstraße 5 (ehemalige Gaststätte „Zum Lindwurm“) und erläutert, welche Maßnahmen aufgrund der letzten Beschlüsse im Bau- und Werkausschuss gegen den Eigentümer ergriffen wurden.
Dieser Antrag als pdf-Datei:




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