8. Mai 2021 – Illegal beschmierte Wände können ein großes Ärgernis im öffentlichen Raum sein. Besonders an denkmalgeschützten Fassaden gilt es, diese zu verhindern, um das historische Erscheinungsbild zu schützen. Die Entfernung der Graffitis kann sehr aufwändig und teuer sein, wie kürzlich am Beispiel des Schlauchturms an der neuen Feuerwache deutlich wurde.
Eine elegante (und deutlich günstigere) Lösung ist die Freigabe von Flächen für Künstler*innen. Sogenannte „Legal Walls“ haben sich in anderen Städten als Präventionsmaßnahme gegen illegale Graffitis bewährt: Die Anzahl illegaler Graffitis verringert sich, die Qualität der Werke verbessert sich. Denn Aktive können diese Wände offen, ohne Zeitdruck und vollkommen legal besprühen und bemalen, vielleicht im Fall der Feuerwehrwache auch thematisch passend. So können auch aufwändige Motive gestaltet werden, die einem künstlerischen Anspruch genügen. Diese Bilder werden in der Szene respektiert und deutlich seltener übersprüht. An einzelnen Stellen im Stadtgebiet gibt es bereits Erfahrungen mit diesem Modell. Eine allgemeine Rahmenregelung für derart freigegebene Flächen in Fürth und die neue Feuerwache im Speziellen sollte auch Vorgaben zur Entsorgung von Spraydosen und sonstigen Abfällen, einen Haftungsausschluss und den Hinweis auf den Ausschluss von rassistischen, gewaltverherrlichenden, beleidigenden und pornografischen Inhalten enthalten. Eine geeignete Wand wäre beispielsweise die lange flussseitige Wand an dem Gebäude, das entlang des Radwegs steht, der zwischen Feuerwache und Rednitz verläuft.
Zur Sitzung des Sitzung des Kulturausschusses am 1. Juli 2021 stellen wir daher folgenden
A n t r a g :
1. Fassadenflächen an der neuen Feuerwache bzw. an deren Nebengebäuden werden für Künstler*innen zum Sprühen und Malen freigegeben (z.B. die lange Wand des Gebäudes, an dem der Radweg neben der Rednitz vorbeiführt). So können willkürliche Schmierereien verhindert werden.
2. Für die zum Besprühen freigegebenen Wände im Stadtgebiet sind genaue allgemeingültige Nutzungsregeln zu erarbeiten (z.B. Sprühen auf eigene Gefahr, Müllentsorgung, Verbot von rassistischen, gewaltverherrlichenden, beleidigenden und pornografischen Darstellungen).
Dieser Antrag als pdf-Datei:
Ergebnis: Der Antrag wurde nicht wie beantragt im Kulturausschuss behandelt, sondern in den Bau- und Werkauschuss vom 9.6.21 verwiesen und dort unter TOP 14.2 behandelt. Die Idee wird umgesetzt! Die Verwaltung wird sich mit den Verantwortlichen in Verbindung zu setzen, das Einverständnis der Feuerwehr einholen und an dem Gebäude legales Graffiti , z.B. in Verbindung mit dem Fan-Projekt, anbringen lassen.




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