Welche Erklärung gibt es für die Verzögerung des neuen Baugebiets?
Zur Stadtratssitzung am 29. Juli 2021 hat die GRÜNEN-Fraktion den Antrag gestellt, die Planungen zum Neubaugebiet „Dambach West“ (Reichsbodenfeld) im Bereich des Wassermanagements über den aktuell geltenden gesetzlichen Mindeststandard hinaus zu verbessern, um einen Grundstein für das Konzept „Schwammstadt“ in Fürth zu legen und besser für künftige Starkregenereignisse gewappnet zu sein. Dadurch verschieben sich die Planungen, doch angesichts künftig häufiger drohender Wetterphänomene wie Dürre‐Episoden und Starkregenereignisse sollten der Schutz vor Überschwemmungen und die Sicherung der Wasserverfügbarkeit für die Stadt mit dem Prinzip „Schwammstadt“ Vorrang haben, sind sich die GRÜNEN-Stadträt*innen einig: „Niemandem wäre gedient, wenn man den ursprünglichen Plan ohne Überarbeitung durchgepresst hätte, nur um Verzögerungen zu vermeiden. Im Zweifelsfall steht das Eigentum von vielen Fürther*innen auf dem Spiel. Deshalb war es uns wichtig – auch unter den Eindrücken der jüngsten Hochwasserkatastrophe in Deutschland –, die Planungen noch einmal auf den Prüfstand zu stellen und das Wassermanagement zu verbessern.“
Im geplanten Neubaugebiet besteht zwar nicht die Gefahr von Fluss‐Hochwasser, aber die Ableitung von Oberflächenwasser erfüllt lediglich die aktuellen gesetzlichen Vorgaben. Diese sind jedoch zum Teil über 20 Jahre alt und spiegeln somit nicht die Gegebenheiten des aktuell immer deutlicher werdenden Klimawandels wider. Da das Satzungsverfahren zum B‐Plan 278 d noch nicht abgeschlossen ist, kann man noch zeitnah entsprechend nacharbeiten und ein Niederschlagswasser‐Management im Bebauungsplan verankern.
Nach ausführlicher Beratung und Diskussion im Stadtrat wurde die Beschlussfassung über den Satzungsbeschluss tatsächlich auf September/Oktober 2021 vertagt. Bis dahin soll das Baureferat erarbeiten, inwieweit es möglich ist, im Bebauungsplan Festsetzungen zu folgenden Themen zu ergänzen:
– Regenwassernutzung (z.B. Zisternen)
– Regenrückhaltung/Versickerung (z.B. Rigolen)
– Ermittlung einer potenziellen Überflutungsgefährdung, abweichend von der DWA-M 119
– Flächen für Einfamilienhäuser, insbesondere in Richtung des Grünstreifens zum Bestandsgebiet „Offizierssiedlung“.
Dabei wird geprüft, inwiefern die Aufnahme der thematisierten Punkte in den Bebauungsplan eine neue Auslegung erforderlich macht. Erst dann wird entschieden, ob an der aktuellen Planung festgehalten wird, oder ob diese überarbeitet werden soll.
Die Verschiebung hat noch einen weiteren positiven Nebeneffekt: Bislang haben sich die drei großen Bauträgern (BPD Immobilienentwicklung GmbH, Evangelisches Siedlungswerk in Bayern GmbH und Mauss Bau GmbH & Co. KG) nur sehr grob bzw. gar nicht zur Berücksichtigung von gefördertem sozialem Wohnungsbau bereiterklärt. Bis zur Stadtratssitzung im Herbst haben sie nun Zeit, statt loser Absichtsbekundungen konkrete Zahlen festzulegen.
Details zum Thema „Schwammstadt“ gibt es im Artikel „Plädoyer für ein nachhaltiges Wassermanagement in Fürth“).





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