7. Dezember 2021 – Im Dezember 2021 soll der Fürther Stadtrat über das Integrierte Klimschutzkonzept der Stadt Fürth entscheiden. Dazu gab es im Vorfeld mehrere Besprechungen und Workshops. Zur Fassung, die am 9. Dezember 2021 im Umweltausschuss vorgelegt wird (Entwurf des Integrierten Klimaschutzkonzepts/ Stand 7.12.2021) haben wir noch Anmerkungen und Verbesserungswünsche.
Zur TOP 2 („Integriertes Klimaschutzkonzept der Stadt Fürth“) der Sitzung des Umweltausschusses am
9. Dezember 2021 stellen wir daher folgende
E r g ä n z u n g s – u n d Ä n d e r u n g s a n t r ä g e m i t B e g r ü n d u n g e n :
Anträge zu Punkt 5.2) Maßnahmenkatalog TF 1: Versorgung, Entsorgung: Energie & Gebäude, Abfall, Wasser
1. Antrag zu Maßnahme 1.4 „Wasserstoffstrategie für die Stadt“
Auch wenn unklar ist, ob es jemals ausreichend CO2‐neutral erzeugten Wasserstoff geben wird, der großflächig zum Beheizen von Gebäuden nutzbar ist, ist der Plan, das bestehende Gasnetz „wasserstofftauglich“ zu machen, grundsätzlich unterstützenswert. Dabei handelt es sich gewissermaßen um eine Wette auf den Durchbruch von Wasserstoff im Gebäudebereich, die ein gewisses Risiko birgt.
Eine Strategie, die eine Erweiterung des Gasnetzes vorsieht, geht jedoch an den Klimaschutzzielen vorbei. Heizen mit Erdgas ist nur marginal emissionsärmer als Heizöl; bei Berücksichtigung von Methan‐Emissionen an Pipeline‐Lecks o. ä. sogar nachteiliger. Geld in Erdgas als „Brückentechnologie“ zu investieren, ergibt vor diesem Hintergrund keinen Sinn. Das Geld wird bei dringend notwendigen Investitionen in erneuerbare Wärme fehlen und die Abhängigkeit von den stark schwankenden Gaspreisen auf dem Weltmarkt wird vergrößert. Andere Städte investieren aus diesen Gründen nicht mehr in ihre Gas‐Infrastruktur.
Änderungsantrag: Das vorhandene Fürther Gasnetz kann, wo wirtschaftlich sinnvoll, wasserstofftauglich gemacht werden. Formulierungen, die auf einen Ausbau des Gasnetzes in bisher nicht erschlossene Flächen abzielen, sind aus dem Text zu streichen. Stattdessen wird eingefügt: “Auf Erweiterungen des bestehenden Netzes wird verzichtet. Die weitere Entwicklung des Wasserstoffmarkts wird beobachtet, um nach einigen Jahren ggfs. nachsteuern zu können.“ Darüber hinaus soll der Anteil des aus Abfall erzeugten Biogases erhöht werden.
2. Antrag zu Maßnahme 1.6 „Städtisches Förderprogramm für erneuerbare Energien + energetische Sanierung“
Im Bereich der Gebäudedämmung muss das geplante Förderprogramm in einem Punkt präzisiert werden: Da durch gut gemeinte, aber falsche Dämmung auch Beschädigungen an Bauwerken entstehen können, ist in diesem Bereich eine besonders hochwertige Beratung (auch orientiert an den umfangreichen Vorgaben der KfW) notwendig. Auch sollten nachhaltige Dämmmaterialien besonders unterstützt werden, um z. B. überflüssigen Styropormüll zu vermeiden. So können wegweisende Lösungen gefördert werden, die oft auch aus der Region kommen.
Ergänzungsantrag: Mit dem städtischen Förderprogramm werden nachhaltige Dämmmaterialien besonders unterstützt. Zur Vermeidung von Schäden an Bauwerken durch falsche Dämmung wird eine entsprechende Beratung vor der Fördermittelvergabe verpflichtend.
3. Antrag zu Maßnahme 1.13 „Optimierung der Bioabfall-Verwertung“
Seitens der Infra besteht Interesse, auch Abfälle aus der Landwirtschaft (z. B. Mist oder Pflanzenreste) energetisch zu verwerten. Daher ist zu prüfen, wie dies von städtischer Seite unterstützt werden kann.
Ergänzungsantrag: Die Möglichkeit, auch Abfälle aus der Landwirtschaft in das städtische Konzept der Bioabfall-Verwertung aufzunehmen, wird geprüft.
Antrag zu Punkt 5.5) Maßnahmenkatalog TF 4: Öffentliche Hand
4. Antrag zu Maßnahme 4.18 „Monitoring und Controlling im Klimaschutz“
Es ist ein Monitoring- und Controlling-Tool notwendig, über das regelmäßig standardisiert über Fortschritte im Bereich Klimaschutz berichtet werden kann. Nur so ist es möglich, auch regelmäßig und aufwandsarm den Stand der Dinge für die Stadtgesellschaft transparent zu machen. Dazu müssen von Anfang an die jeweiligen Maßnahmen in das Tool eingepflegt werden.
Ergänzungsantrag: Der Aufbau eines Controlling-Tools zur Erfassung der Fortschritte der einzelnen Maßnahmen und zur Berichterstattung auch an den Stadtrat soll bereits 2022 erfolgen. Dieses Tool soll für alle Bürger*innen jederzeit aktuell einsehbar sein und möglichst digital über die Homepage der Stadt zur Verfügung gestellt werden.
Antrag zu Punkt 5.6) Maßnahmenkatalog TF 5: Partizipation, Kommunikation, Kooperation
5. Antrag zu Maßnahme 5.3 „Neubürger*innen-Informationen zum Klimaschutz“
Zum Einstieg in die Information von Neubürger*innen ist es sinnvoller, zunächst schnell und unkompliziert eine „kleine Lösung“ zu realisieren, als (wie angegeben) 4-7 Jahre auf die „große Lösung“ zu warten – beispielsweise in Form eines Flyers oder einer Übersichtsseite auf der Webseite der Stadt. Im zweiten Schritt kann das Angebot dann umfassender werden und z.B. Schnupper‐ und Willkommens‐Angebote einschließen.
Änderungsantrag: Möglichst zeitnah wird eine zusammenfassende Übersicht bestehender Angebote ansprechend aufbereitet, um Neubürger*innen zum Klimaschutz in Fürth zu informieren. Das entsprechende Budget für eine kleinere Einstiegslösung (Flyer, Webseite) wird dem BMPA frühzeitig bereitgestellt.
Ergebnis:
Der Antrag wurde der Verwaltung als Prüfauftrag zugewiesen. Im Zuge der Maßnahmenumsetzung
soll über die Möglichkeiten der Umsetzung der beantragten Punkte berichtet werden. Einzelne Stellungnahmen der Verwaltung können bereits öffentlich auf dieser Internetseite nachgelesen werden: https://stadtrat.fuerth.de/si0056.asp?__ksinr=48301
Diese Anträge als pdf:
Hier gibt’s das pdf der Sitzungsvorlage zum Integrierten Klimaschutzkonzept:
http://stadtrat.fuerth.de/getfile.asp?id=4241462&type=do
Hier gehts zu den öffentlichen Sitzungsunterlagen des Umweltausschusses am 9.12.2021:
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