21. Dezember 2021 – In der Beschlussvorlage zu diesem Tagesordnungspunkt legt die Verwaltung die Notwendigkeit der Einrichtung eines vierten Gymnasiums dar und schlägt vor, auch eine private Trägerschaft in Erwägung zu ziehen. Zur Begründung wird vor allem auf die brisante Kombination aus Personalknappheit im Baureferat und Zeitdruck bei den Planungen verwiesen – mit dieser Rechtfertigung wurden und werden einige städtische Liegenschaften veräußert bzw. kommunale Aufgaben an Privatunternehmen übertragen. Diese Strategie ist weder nachhaltig noch zeitgemäß. Auf die Option, die Trägerschaft für ein viertes Gymnasium in Fürth in private Hand zu legen, soll daher verzichtet werden. Der entsprechende Satz im Beschlusstext der Vorlage ist zu streichen.
Bislang hatten Bau und Sanierung von Schulen Vorrang auf der Prioritätenliste des Baureferats – vor allem bei Grundschulen und Gymnasien. Wenn nun selbst in diesem Bereich Privatisierungen diskutiert werden, ist das ein alarmierendes Zeichen. Es müssen andere Wege gefunden werden, die Projektfähigkeit der städtischen Bauverwaltung zu stärken, wenn am Ende ein irreversibler Kollateralschaden an den Handlungsspielräumen und Gestaltungspotenzialen der kommunalen Selbstverwaltung vermieden werden soll.
Zu TOP 5 der Sitzung des Stadtrats am 22. Dezember 2021 (Entwicklung der gymnasialen Landschaft in Fürth – Antragstellung für ein viertes staatliches Gymnasium im Stadtgebiet Fürth bzw. Überlegung einer Neugründung in Partnerschaft mit einem Dritten“) stellen wir folgenden
Ä n d e r u n g s a n t r a g:
Der Stadtrat stimmt der Beantragung eines vierten staatlichen Gymnasiums zu.
Ergebnis:
Dieser Änderungsantrag wurde leider von der Mehrheit des Stadtrats mit 33 zu 13 Stimmen abgelehnt.
Dieser Antrag als pdf-Datei:





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