Vorausschauende und nachhaltige Stadtentwicklung ist in Fürth immer noch alles andere als selbstverständlich. Obwohl sich die Stadt mit dem Titel „Denkmalstadt“ schmückt, ist im Alltag des Baureferats wenig davon zu spüren, wie GRÜNEN-Stadtrat Felix Geismann schildert: „Oft werden stadtbildprägende oder geschichtsträchtige Bauten für den Abriss freigegeben, weil es der Stadt an kreativen Ideen fehlt, wie man diese auch ohne offiziellen Denkmalschutz erhalten könnte.“
Auch aktuell gibt es wieder zwei Gebäude, für deren Erhalt sich die GRÜNEN-Stadträt*innen einsetzen: zum einen den Gebäudekomplex „Alte Essigfabrik“ in der Erlanger Straße. Hier soll die Möglichkeit einer Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB geprüft werden, um den historischen Gebäudebestand zu schützen. „Der Sandsteingebäude-Komplex aus der Mitte des 19. Jahrhunderts steht unter Denkmalschutz. Darüber hinaus kann man in diesen Anlagen auch städtebauliche Eigenarten erkennen, aus denen Potenziale für die Stadt(teil)entwicklung abgeleitet werden können, die wiederum einen Schutz durch bauleitplanerische Instrumente wie die Erhaltungssatzung verdienen“, erläutert Felix Geismann.
Die historische Bebauung des Areals hebt sich vom bebauten Umfeld deutlich ab. Die bestehenden Altbauten haben eine althergebrachte gewerbliche Prägung, die vielfältige Möglichkeiten zur gewerblichen, kulturellen oder gemischten Nutzung eröffnen, ohne das Umfeld durch übermäßige Nutzflächen zu überfordern. Da es immer weniger Gebäude in diesem Größensegment gibt, die für diese Nutzungsformen geeignet sind, die Nachfrage danach aber groß ist, soll das Anwesen in der jetzigen Gestalt erhalten bleiben – auch im Interesse einer funktionsfähigen nachbarschaftlichen Struktur des Viertels sowie dessen industriekultureller Identität. Die Bebauung sollte keinesfalls durch hochverdichtete Baukörper ergänzt oder ersetzt werden, die etwa einer reinen Wohnnutzung gewidmet wären.
„Stadt – das ist mehr als ein Haufen von Häusern mit Schlafplätzen. Bei allem berechtigten Interesse an günstigem Wohnraum müssen auch Objekte erhalten und geschaffen werden, die eine kulturelle, kleingewerbliche und soziale Infrastruktur ermöglichen, die mit dem Wachstum unserer Stadt Schritt hält“, ist Felix Geismann überzeugt. „Im konkreten Fall steht der Kommune bei der inhaltlichen Bewertung der zu schützenden Eigenart im Rahmen einer Erhaltungssatzung ein weiter Ermessensspielraum zu, und auch förmlich besteht eine Wahlfreiheit: Die Stadt könnte die Erhaltungssatzung nicht nur in einen Bebauungsplan integrieren, sondern vielmehr auch als sonstige Satzung förmlich festlegen, was eine zügige, rechtssichere Durchführung des Verfahrens maßgeblich erleichtern dürfte.“
Das andere Gebäude, das die GRÜNEN-Stadträt*innen in akuter Gefahr sehen, ist deutlich jünger. Gerade einmal seit 7 Jahren steht der auffällige Glas- und Holzbau des bekannten italienischen Architekten und Hochschullehrers Matteo Thun am Weg von Poppenreuth oder der Abfahrt der A73 in die Innenstadt in exponierter Lage. Nach der Insolvenz der Restaurantkette Vapiano ist inzwischen klar: Das italienische Restaurant bleibt dauerhaft geschlossen und wird auch nicht unter neuen Eigentümer*innen wieder eröffnet.
Auf Nachfrage der GRÜNEN-Stadtratsfraktion kamen Anfang April Abriss-Pläne ans Licht und schlugen in der Öffentlichkeit hohe Wellen: Die Zerstörung des Design-Baus wäre nicht nur als enorme Verschwendung verbauter Ressourcen und architektonischer Qualität völlig unzeitgemäß, die geplante Hochhaus-Bebauung macht auch den Bewohner*innen der nahen Kriegerheim-Siedlung große Bauchschmerzen: In direkter Nachbarschaft hat eine Baugenossenschaft erst vor wenigen Jahren mit viel Fingerspitzengefühl für das gewachsene Stadtbild einen Neubau perfekt auf die benachbarten Altbauten abgestimmt – Jetzt droht die Siedlung von einem riesigen Hochhaus-Komplex erschlagen zu werden.
Für die Baugenehmigung der sehenswerten Vapiano-Filiale war eine Einzelfall-Befreiung vom Bebauungsplan erteilt worden. Daher sollte auch nun keine hochverdichtete Wohn-Nutzung in dieser stadtbildprägenden, doch aufgrund der großen Nähe zum Frankenschnellweg nicht unproblematischen Lage zugelassen werden.
Die Pläne, die der Investor nun vorgelegt hat, verheißen nichts Gutes: Oberstes Ziel scheint die Maximalausbeute des Areals mit Wohnraum zu sein – in einer Lage, die auch aufgrund der großen Nähe zum Frankenschnellweg und der stark befahrenen Poppenreuther Brücke nicht unproblematisch ist.
„Ein Gebäude dieser architektonischen Qualität, das an dieser Stelle auch entscheidend das Stadtbild prägt, sollte nicht leichtfertig für einen weiteren beliebigen Wohnblock geopfert werden. Das Objekt hätte durchaus geeignet sein können für eine kulturelle, soziale oder anderweitige gesellschaftliche Nutzung. Ob Begegnungsstätte, Jugendzentrum, Ateliers, Treffpunkt für Jung und Alt – an dieser Stelle ist Einiges vorstellbar. In der Gedankenwelt eines Bauträgers, der für möglichst kompakte Wohnbebauung bekannt ist, kommen derlei Ideen freilich nicht vor“, führt Felix Geismann aus. Der Druck gegen das Bauwerk und seine gewerbliche Nutzung, er kommt von den Rendite-Erwartungen an einen hochverdichteten Hochhaus-Wohnblock, den der rechtskräftige Bebauungsplan so überhaupt nicht hergibt“, ärgert sich Felix Geismann. „Wir haben im Bauausschuss klar gemacht, dass wir keine Befreiungen von den Festsetzungen mitgehen werden, bevor nicht alle Optionen für den Erhalt des Bauwerks und städtebaulich überzeugende Lösungen für die eventuelle Bebauung belastbar geprüft sind.“
Erster Erfolg: Der Investor lässt nun eine Versetzung des Design-Baus prüfen.





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