7. Juni 2023 – Nach langem Zögern der bayerischen Staatsregierung ist zum 1. Juni 2023 auch in Bayern ein so genanntes Umwandlungsverbot in Kraft getreten.
In insgesamt 50 Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt – darunter auch Fürth – greift nun zum besseren Schutz der Mieter*innen ein Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Bei Objekten mit mehr als 10 Wohneinheiten kann also die jeweilige Stadt entscheiden, ob sie die Umwandlungen von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen genehmigt oder verbietet. Gemäß den Bundesbestimmungen des Baulandmobilisierungsgesetzes ist die Genehmigungspflicht für die Umwandlungen bis zum 31. Dezember 2025 befristet.
Die Verordnung wurde allerdings erst einen Tag vor dem ersten Geltungstag veröffentlicht. Diese sehr spärliche und verspätete Informationspolitik des Freistaats lässt befürchten, dass der Vollzug mit gewissen Schwierigkeiten starten wird. Fraglich sind sowohl der personelle Aufwand und die nötige Ausstattung, aber auch geplante Abläufe bei der Umsetzung und Bearbeitungsrichtlinien.
Zur Sitzung des Bau- und Werkausschusses am 14. Juni 2023 stellen wir daher folgenden
A n t r a g:
1. Die Verwaltung erläutert, wie groß der Anteil am Fürther Gebäudebestand ist, der unter das neue gesetzliche Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen fällt.
2. Die Verwaltung stellt die geplante Umsetzung bzw. Handlungsrichtlinien dar, bewertet den voraussichtlichen personellen Aufwand und gibt eine Prognose zur Auswirkung des Umwandlungsverbots ab.
Dieser Antrag als pdf-Datei:
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