14. März 2024 – Das Erfahren von Misshandlung, Missbrauch und Gewalt darf kein Tabuthema sein, denn es ist immer ein medizinischer und seelischer Notfall. Besonders sexuelle Gewalt kann gravierende körperliche und psychosoziale Folgen haben. Sehr häufig sind Frauen, aber auch Kinder und andere Gruppen wie alte Menschen oder Menschen mit Behinderung von Misshandlungen und Körperverletzungen betroffen. Für von Gewalt betroffene Kinder errichtet das Klinikum ein Kinderschutzhaus.
Der Erstkontakt der Betroffenen mit dem Gesundheitspersonal ist für den weiteren Verlauf und für die Stabilisierung der Opfer entscheidend. Das Erkennen von Gewaltspuren, die richtige Dokumentation und vor allem Spurensicherung stellen unter den zeitlichen und räumlichen Bedingungen einer Klinik sicher eine große Herausforderung dar. Die vertrauliche Spurensicherung kann im Krankenhaus noch ohne Einschalten der Strafverfolgungsbehörden geschehen. Die gesicherten Spuren werden für eine (eventuelle) spätere Strafverfolgung sichergestellt. Abweisungen in der Notaufnahme dürfen nicht passieren, Notlagen müssen erkannt werden.
Zur Sitzung des Verwaltungsrats des Klinikums am 14. März 2024 stellen wir daher folgenden
A n t r a g:
Zum Themenkomplex „vertrauliche Spurensicherung“ beantwortet die Klinikums-Verwaltung folgende Fragen:
– Wurden am Klinikum Fürth bereits vertrauliche Spurensicherungen durchgeführt? Wenn ja, wie häufig?
– Gab es Fälle, in denen seitens des Klinikums (nicht durch die Betroffenen) die Polizei hinzugezogen wurde? Wenn ja, wie häufig?
– Die Vereinbarung der Krankenkassen mit den Leistungserbringern sieht eine Ausbildung zur Vertraulichen Spurensicherung vor. Sind die betrauten Mitarbeiter*innen inzwischen geschult oder bedarf es Fortbildungen?
– Wie stellt das Klinikum sicher, dass Opfer sexueller Gewalt erkannt und ihren Schutzbedürfnissen entsprechend betreut werden sowie weitere Hilfen vermittelt werden?
Dieser Antrag als pdf-datei:





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