22. März 2017 – Im Jahr 2010 hat der Bayerische Landtag für Wahlen auf kommunaler Ebene das Sitzungszuteilungsverfahren nach d’Hondt einstimmig abgeschafft und durch das Hare-Niemeyer-Verfahren ersetzt. Aus gutem Grund, denn das Verfahren nach d’Hondt verzerrt die Sitzzuteilung systematisch zugunsten großer und zu Lasten kleiner Parteien. Diese Verzerrung kann für große Parteien zu mehreren zusätzlichen…