In der Stadtratssitzung am 26. Januar 2011 wurde einstimmig die „Fürther Resolution zur Haushaltslage der Stadt Fürth“ angenommen. Die Resolution ist das Ergebnis eines entsprechenden Antrages der Stadtratsfraktion zu den Beratungen des Haushalt 2011. Basierend auf unserem Antrag wurde dem Stadtrat von der Finanzreferentin der Stadt Fürth eine überarbeitete Fassung vorgelegt.
Der Beschlussvorschlag lautet (es wurden noch geringfügige Änderung vorgenommen):
Der Stadtrat beschließt die Fürther Resolution an den Freistaat Bayern zur Haushaltslage der Stadt:
Die Städte haben viele Aufgaben, die von größter Wichtigkeit für ihre Bevölkerung und die gesamte Gesellschaft sind. Dazu gehören Unterhalt und Betrieb der Kindertagesstätten, Schulen und weitere Bildungseinrichtungen, die Sozialleistungen, Krankenhäuser und Pflegeheime, die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung, der Unterhalt von Straßen, Brücken und Wegen, von öffentlichen Gebäuden und Anlagen sowie Aufgaben zur Erhaltung eines urbanen Lebens. Die Verlässlichkeit kommunaler Leistungen ist wichtig für die Stadtgesellschaft und den Erfolg des Wirtschaftsstandorts. Die Kommunen nehmen eine Schlüsselrolle bei der Bewältigung der großen gesellschaftlichen Aufgaben, wie Chancengerechtigkeit, Armutsbekämpfung, Integration, Umwelt- und Klimaschutz ein. Sie haben auch in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit ein Mindestmaß an kulturellen und sozialen Leistungen über das gesetzlich normierte Maß zu erbringen, um als „Gemeinwesen“ von ihren Bürgern noch wahrgenommen zu werden und um die gesellschaftlichen Bedürfnisse zu erfüllen.
Die Gemeinden sind die Orte, an denen Menschen am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Sie sind vorrangig zu schützen und zu fördern.
Die Finanzierung der Stadt darf nicht von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ihrer Einwohnerinnen und Einwohner und der ansässigen Wirtschaftsbetriebe allein abhängig bleiben, denn gerade in allgemeinen Wirtschaftskrisen sind die Leistungen der öffentlichen Hand besonders notwendig.
Um eine weitere Belastung der Kommunen zu verhindern, müssen die kommunalen Spitzenverbände die Möglichkeit bekommen, durch Beteiligung an der Gesetzgebung für unsere Interessen einzustehen. In den letzten Jahren mussten die Städte immer mehr gesamtgesellschaftliche Aufgaben übernehmen, ohne dass es dafür einen entsprechenden finanziellen Ausgleich gab. So erhöhten sich beispielsweise in Fürth die Personalausgaben bei den Erzieherinnen und Erziehern bis 2010 um mehr als 1 Mio. € aufgrund der erhöhten Betreuungsschlüssel sowie aufgrund des Anspruches auf einen Kindertagesstättenplatz für die Kinder unter drei Jahren. In den nächsten drei Jahren werden diese weiter massiv steigen, ebenso die Betriebskostenzuschüsse an die freien Träger für Kinderkrippen, für die es keinen vollen Ausgleich gibt. Außerdem stiegen die Sozialausgaben überdurchschnittlich.
Die Stadt Fürth kann nachweisen, dass sie – nach acht Haushaltskonsolidierungsrunden seit 2002 – weitere Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen im Jahr 2010 beschlossen hat, die 20 Mio. € Entlastung im Verwaltungshaushalt bringen werden. Ein 20 Mio. €-Paket ist eine Haushaltskonsolidierung, die gemessen an der Relation zum Haushaltsvolumen bisher keine Stadt in nur einem Jahr zustande gebracht hat. Dennoch sind die aufgrund der gesetzlichen Aufgabenzuweisung erforderlichen Ausgaben einer kreisfreien Stadt in der Größenklasse zwischen 100.000 und 200.000 Einwohnern mit der gegebenen finanziellen Ausstattung nicht zu leisten. Und dies, obwohl die Stadt bei den Hebesätzen für die Grundsteuer und Gewerbesteuer bereits die Grenze des Zumutbaren ausgeschöpft hat. Die Stadt muss daher finanziell in den Stand gesetzt werden, für die Bedürfnisse ihrer Bürgerinnen und Bürger entsprechend zu sorgen, und sie muss von Aufwendungen entlastet werden, die sie nicht selbst zu verantworten hat.
Die Stadt Fürth muss im Vergleich mit den anderen Bayerischen Städten ihrer Größenklasse mehr Aufgaben (Fürth hat zum Beispiel ein städtisches Klinikum – also kein Universitätsklinikum oder Stiftungsklinikum wie die anderen gleich großen Städte, die deren Haushalt gar nicht tangieren) erfüllen und das mit weniger Einnahmen als die anderen Städte. Dabei liegen die Hebesätze der Stadt Fürth alle über denen der vergleichbaren Städte, bei der Grundsteuer sogar massiv. Daher wäre es entweder notwendig, ein Entschuldungsprogramm, das bereits als Pilotprojekt in Bayern aufgelegt wurde, aber mit einer Finanzausstattung von nur einem niedrigen zweistelligen Millionenbetrag nur für kreisangehörige Gemeinden in Frage kommen konnte, auch auf kreisfreie Städte auszudehnen. Alternativ fordern wir die Erhöhung der Finanzausstattung im Rahmen des Finanzausgleichs (Schlüsselzuweisungen) mit neuen Kriterien, die diesen strukturellen Unterschieden besser Rechnung tragen können. Zu berücksichtigen sind z.B. auch hohe Haushaltsbelastungen durch die Versorgungslasten für die ehemals städtische Polizei und die ehemals städtischen Berufsschulen, die viele andere Kommunen nicht zu tragen haben.
Der Stadtrat der Stadt Fürth fordert daher vom Freistaat Bayern
– die strikte Einhaltung des Konnexitätsprinzips,
– eine vollständige Übernahme der durch neue Bundes- und Landesgesetze sowie europäischer Richtlinien entstehenden Kosten
– ein Entschuldungsprogramm für Städte, die im Vergleich mit den Städten ihrer Größenklasse die gleichen oder mehr Aufgaben erfüllen müssen, aber jahrzehntelang weniger Einnahmen pro Einwohner als die anderen Städten erhielten und erhalten
– Berücksichtigung neuer Kriterien im Finanzausgleich sowie
– eine deutliche Entlastung der Stadt bei den Sozialausgaben.
Es ist wichtig, dass der Freistaat über den kommunalen Finanzausgleich der Stadt Fürth eine Finanzausstattung gewährleistet, die ihren Aufgaben und ihrer Finanzlage gerecht wird. Die Stadt Fürth muss wieder in die Lage versetzt werden, alle (gesetzlich) notwendigen Aufgaben mit den bereits vom Stadtrat hart beschnittenen Ausgabeansätzen zu erledigen und dafür genügend laufende Einnahmen, z.B. über einen verbesserten Finanzausgleich, zu erhalten.
Den gesamten Tagesordnungspunkt der Stadtratssitzung finden Sie unter:
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