Die Stadtratsfraktion hat zu den für das Jahr 2011 geplanten Radverkehrsmaßnahmen einen Dringlichen Antrag gestellt, so wird kritisch der Einzug von Haushaltsresten aus dem Radverkehrshaushalt hinterfragt und bei den Maßnahmen Änderungen angeregt, wie z.B. die Freigabe der Mathildenstraße im Bereich zwischen Ottostraße und Hirschenstraße für den Radverkehr.
Antrag BWA Radverkehrsprojekte 2011
Der Wortlaut des Antrages lautet:
Dringlicher Antrag zur Sitzung des Bau- und Werkausschuss am 09.02.2011
TOP 4: Radverkehrsprojekte 2011 – Warum erfolgten keine Mittelausgaben im Jahr 2010 ? – Beschlussfassung darlegen – Änderung der Prioritätenliste
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
zum Bau- und Werkausschuss am 9. Februar 2011 stellen wir folgenden
Dringlichen Antrag
Finanzausstattung
Der Sitzungsvorlage ist zu entnehmen, „Um die schwierige Finanzsituation der Stadt zu verbessern, wurden diese Mittel (209.000 Euro) nicht ausgegeben und auch nicht mehr in das Jahr 2011 übertragen“. Es handelt sich bei dem Betrag von 209.000 Euro zum Teil um Haushaltsreste aus den Vorjahren, im wesentlichen aber um den Haushaltsansatz aus dem Jahr 2010 in Höhe von 100.000 Euro.
1. Für das Jahr 2010 standen 100.000 Euro zur Verfügung, eine entsprechende Prioritätenliste mit zu realisierenden Projekten war beschlossen. Tatsächlich wurden im Jahr 2010 von den zur Verfügung stehenden 100.000 Euro aber nur 1.500 Euro verausgabt !! Es wurden von der Verwaltung entsprechende Baumaßnahmen zum Bau- und Werkausschuss angemeldet, aber auf Grund der o.g. Anweisung nicht zur Abstimmung gebracht. Lediglich 20.000 Euro sollen in das Jahr 2011 übertragen werden – es ist jedoch zu vermuten, dass dies von der Reg. v. Mfr. nicht genehmigt wird. Somit sind vom Haushaltsansatz „Radfahren in Fürth“ für 2010 knapp 80.000 Euro „verfallen“, vermutlich sogar 98.500 Euro von 100.000 Euro. Ist dieser Sachverhalt zutreffend?
2. Diese Vorgehensweise (keine Mittelausgabe >> Haushaltsrest >> Einzug des Haushaltsrestes zu Gunsten des Städtischen Haushaltes) wurde in keinem Stadtratsgremium dargelegt, beraten, oder abgestimmt, sie wurde weder im Bau- und Werkausschuss, noch im Finanzausschuss und auch nicht im Rahmen der umfangreichen Haushalts-Konsolidierungsrunden dargelegt. In welchem Gremium wurde die o.g. Vorgehensweise – die einer 80%-igen bzw. 98,5%-igen Kürzung des Haushaltsansatzes für den Radverkehr im Jahr 2010 entspricht und damit völlig aus dem Rahmen fällt – entschieden ?
3. Warum wurden die in den Vorjahren (vor 2010) zur Verfügung stehenden Finanzmittel nicht verausgabt, d.h. die in den jeweiligen Jahren verabschiedeten Prioritätenlisten nicht umgesetzt und die beschlossenen Maßnahmen nicht realisiert ? Anmerkung: Die Kürzung des Haushaltsansatzes für 2011 auf 85.000 Euro wurde angesichts der dramatischen Haushaltslage der Stadt Fürth von uns mitgetragen – ein entsprechender Antrag auf Beibehaltung der 100.000 Euro wurde nicht gestellt.
Prioritätenliste
Die Prioritätenliste wurde vor dem Versand der Ausschussunterlagen nicht im Rahmen des städtischen „Arbeitskreis Förderung des Radverkehrs“ besprochen, so dass die Anmerkungen nun erst eingebracht werden können:
· Fahrtmöglichkeit für RadfahrerInnen von der Fahrradabstellanlage am Ende der FuZo über die Mathildenstraße in die Hirschenstraße – Fortführung der derzeitigen Verkehrsregelung für den Radverkehr – Erhalt der Lichtsignalanlage – Kein Abbau der LSA nach Ende der Baumaßnahmen Ottostraße, bevor eine eingehende Prüfung stattgefunden hat.
· Vorziehen der Maßnahme U 1 (Radverkehrsanlagen Am Europakanal) um während der Vollsperrung der Graf-Stauffenberg-Brücke eine Ausweichroute zur Verfügung zu haben; Prüfung ob eine Kostenintegration in die Maßnahme Brückensanierung möglich ist.
· Vorziehen der Maßnahme U 4 (Schutzstreifen Stadelner Hauptstraße im Bereich An der Waldschänke bis Fischerberg). Diese Maßnahme ist instruiert, Detailpläne liegen vor, Umsetzung war für 2010 geplant.
· Prüfung, ob der Fuß- und Radweg Atzenhof-Ritzmannshof angesichts der aktuellen Rechtssprechung (Radwegbenutzungspflicht) noch den gesetzlichen Vorgaben entspricht und eine Um-/Neuplanung erforderlich ist.
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