Arbeitsmarkt

Überleitung der Beschäftigten der Servicegesellschaft Klinikum Fürth

Die „Zweiklassengesellschaft“ am Klinikum Fürth muss beendet werden, die Beschäftigten in der Servicegesellschaft Klinikum Fürth mbH und beim Kommunalunternehmen Klinikum Fürth  führen nebeneinander die gleichen Tätigkeiten aus, haben die gleichen Vorgesetzten und eine personengleiche Geschäftsführung, nur die Bezahlung unterscheidet sich.

Gerade die Stadt Fürth als Arbeitgeberin sollte ein Interesse am sozialen Frieden und einem ausreichenden Einkommen ihrer Beschäftigten haben. Die Servicegesellschaft bewegt sich in einem „Graubereich“ von Werkverträgen und Leiharbeit und forciert mit der aktuellen Praxis den Trend zum Lohndumping, dieser Entwicklung sollte die Stadt Fürth – gerade im eigenen Bereich – mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln entgegenwirken.

Zur Stadtratssitzung am 29. Januar 2014 haben wir folgenden Antrag gestellt:

  1. Überleitung der Beschäftigten der Servicegesellschaft Klinikum Fürth mbH in das Kommunalunternehmen Klinikum Fürth.
  2. Neueinstellungen in die bestehende Servicegesellschaft sind zu beenden.
  3. Bis zur vollständigen Überleitung der Beschäftigten in das Kommunalunternehmen sind diese nach dem TvöD zu bezahlen.
  4. Ersatzlose Kündigung der Tarifverträge (Mantel- und Entgeldverträge) der Servicegesellschaft Klinikum Fürth mbH und Auflösung der Service GmbH zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens zum 31.12.14.


Antrag StR – Servicegesellschaft Klinikum Fürth

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