Naturschutz

Naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen Bebauung FÜW-Gelände Stadeln

Antrag der Stadtratsfraktion zum Umweltausschuss am 13. November 2014

Antrag: Die Verwaltung legt die naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen in Rahmen des aktuellen Bauantrags für die Bebauung des FÜW-Geländes in Stadeln vor. Dies gilt insbesondere für den Baum und Grünbestand an der nördlichen Grundstücksgrenze (Flurnr. 134/2).

Begründung: Im Rahmen der geplanten Bebauung ist aktuell noch ein zusätzlicher stark begrünter Grundstücksbestandteil (Flurnr. 134/2) im nördlichen Bereich hinzugekommen, hierdurch dürfte sich auch der Umfang der naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen geändert haben.

Den vollständigen Antrag findet Ihr hier.

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