Das Thema Bustrasse an der Fürther Freiheit ist komplex. Die für die Stadtratssitzung vom 24.06.2015 vorgelegte Beschlussvariante des Baureferats diesbezüglich ist uns Grünen nicht eingänglich, da mehrere Sachverhalte nicht beachtet werden. Dies sind die folgenden:
1. Die infra fürth verkehr und das Stadtplanungsamt/Abteilung Verkehrsplanung haben laut Sachverhaltsdarstellung massive Bedenken gegen die im Bau- und Werkausschuss nunmehr beschlossene Führung der Buslinien gemäß der Variante 21. Diese Bedenken, fachlichen Informationen, Kostenauswirkungen, Veränderungen bei den Fahrgastzahlen u.ä. finden sich aber nicht in den Unterlagen zur Vorbereitung der Sitzung.
2. Seit dem 20.11.2013 – also seit fast 20 Monaten gibt es einen Grundsatzbeschluss des Stadtrates zur Umsetzung der Variante 5 (Nutzung der Bustrasse Rudolf-Breitscheid-Straße in beiden Richtungen) – hierzu muss es eine ganze Reihe von Untersuchungen, Planskizzen, Berechnungen u.ä. geben, diese wurden aber bisher in keinem Gremium vorgelegt.
3. Geht man von der Grundannahme einer Aufgabe der Bustrasse Rudolf-Breitscheid-Straße (Bustrasse „Fürther Freiheit Nord“) aus, so wäre es aus baulicher und erschließungstechnischer Sicht das nächstliegendste die Bustrasse auf die vorhandene Straße auf der Südseite der Fürther Freiheit (Bustrasse „Fürther Freiheit Süd“) zu verlegen. Diese Verbindungsachse zwischen Gustav-Schickedanz-Straße und Friedrichstraße ist während des ganzen Jahres nutzbar, da sie bei allen Veranstaltungen auf der Freiheit freigehalten werden muss. Mit geringem finanziellen Aufwand wäre diese für die Nutzung durch Busse ausbaubar, ein sehr teurer Umbau der Kreuzung Friedrichstraße/Maxstraße könnte entfallen. Somit könnten die beiden bisher in Variante 5 beschlossenen Haltestellen Fürther Freiheit und Friedrichstraße jeweils in beiden Richtungen erhalten bleiben und sowohl die Neue Mitte als auch das Hornschuchcenter erschließen.
4. Bereits in 3 Monaten soll die Tiefgarage der „Neuen Mitte“ in Betrieb gehen, bisher liegen dem Stadtrat bzw. den Ausschüssen hierzu keinerlei Informationen vor, wie die Zu- und Abfahrt zur Tiefgarage mit 165 Stellplätzen geregelt werden soll. Da die Rücknahme des Beschlusses vom 20.11.2013 nach Aussagen im BWA am 17.6.2015 nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Wochenmarkt steht, bleibt als einziger Hintergrund nur noch die Tatsache, dass die Friedrichstraße für die Nutzung der Tiefgarage benötigt wird und daher dem Öffentliche Nahverkehr eine Nutzung der Friedrichstraße in beiden Richtungen untersagt wird.
Daher beantragen wir als
E r g ä n z u n g s – A n t r a g :
- Zu TOP 15.1. „Bustrasse entlang der Fürther Freiheit“ wird zur Variante 21 eine schriftliche Stellungnahme der infra fürth verkehr und des Stadtplanungsamtes/Abteilung Verkehrsplanung vorgelegt.
- Die seit dem Grundsatzbeschluß des Stadtrates zur „Busverkehrsführung nach der Fertigstellung des neuen Einkaufssschwerpunktes“ am 20.11.2013 getätigten Verkehrsuntersuchungen, Planungsskizzen, Varianten, Machbarkeitsuntersuchungen u.ä. werden vorgelegt.
- Es wird eine Verlegung der Busspur von der Nordseite der Fürther Freiheit (Bustrasse „Freiheit Nord“) auf die Südseite der Fürther Freiheit (Bustrasse „Freiheit Süd“) geprüft.
- Es wird ausführlich dargelegt wie ab September die Verkehrsführung für die Zu- und Abfahrt zur neuen Tiefgarage der „Neuen Mitte“ geregelt werden wird und wie diese im Zusammenhang mit der Busführung der Variante 5 steht
Ergänzungsantrag StR 24-06-2015 – TOP 15.2. Bustrasse entlang der Fürther Freiheit
Sitzungsvorlage der Verwaltung zu TOP 15.1. der Stadtratsitzung am 24.06.2015 sowie die Verfügung zum Antrag
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