Die Stadt Tübingen hat es getan: Seit Anfang 2022 wird dort eine Abgabe auf Einwegverpackungen fällig: 50 Cent pro Becher oder Box, 20 Cent pro Besteck. Die Abgabenpflicht betrifft Gaststätten, Restaurants, Cafés und Imbissläden, aber auch Bäckereien, Metzgereien, Lebensmittelgeschäfte und Tankstellen, die Getränke und Speisen in Einweg-Verpackungen im Angebot haben.
„Eine Super-Idee!“, findet GRÜNEN-Stadträtin Gabriele Zapf. „Viel besser kann man das Verursacher-Prinzip gar nicht anwenden. Da würde man sicher schon in kurzer Zeit Effekte spüren.“ Inzwischen sind auch die letzten Rechtsunsicherheiten hinsichtlich dieser örtlichen Verbrauchssteuer beseitigt. Denn eine Verfassungsbeschwerde gegen die Tübinger Verpackungssteuer hat das Bundesverfassungsgericht am 22.1.2025 zurückgewiesen. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurde explizit vom Bayerischen Städtetag begrüßt.
Grund genug für die GRÜNEN-Fraktion, die Einführung dieser Abgabe auch in Fürth zu beantragen. Vorteile gibt es genug: Die Verpackungssteuer generiert Mehreinnahmen für den städtischen Haushalt. Die Müllverursacher*innen werden stärker an den Entsorgungskosten beteiligt. „Diese kommunale Abgabe wird dazu beitragen, dass weniger Verpackungsmüll Straßen, Grünflächen und Parks verschandelt“, ist sich Gabriele Zapf sicher.
Wie aktuelle Zahlen aus Tübingen belegen, funktioniert das nicht nur in der Theorie, sondern auch tatsächlich in der Praxis. Es liegt deutlich weniger Verpackungsmüll im öffentlichen Raum und trotzdem hat die Abgabe der Stadt Tübingen alleine im ersten Jahr eine Million Euro an zusätzlichen Einnahmen beschert. Als Gegenargument werden oft die angeblich unverhältnismäßig hohen Verwaltungskosten genannt. In Tübingen übersteigen die Einnahmen die Verwaltungskosten um das Neunfache. Die Abgabe leistet also einen Beitrag zur echten Müllvermeidung, was auch den Aufwand beim Grünflächenamt reduzieren und somit Kosten einsparen würde. Darüber hinaus werden personelle Ressourcen für andere Aufgaben frei. Und es gibt einen weiteren positiven Nebeneffekt: Durch die Einsparung von Verpackungsmaterialien werden auch PFAS-Chemikalien eingespart, die sehr oft in Verpackungsmaterialien enthalten sind.
„Mit unserem Antrag wollten wir erreichen, dass auch Fürth die nun gegebene Rechtssicherheit nutzen kann und baldmöglichst eine lokale Abgabe erhebt. Denn bis zur potenziellen Einführung einer bundesweit flächendeckenden Verpackungsteuer dürfte wohl noch einige Zeit ins Land ziehen“, erläutert Gabriele Zapf.
Doch da haben die Fürther GRÜNEN die Rechnung ohne die Kämmerei und vor allem ohne die Bayerische Landesregierung gemacht. Die Kämmerei lehnte ab. Man wolle in diesem Bereich nicht tätig werden, bevor es nicht eine allgemeine Regelung dazu gebe. Man einigte sich darauf, dass die Kämmerei das Thema bei der nächsten Nachbarschaftskonferenz der Städteachse ansprechen und dann wieder im Ausschuss darüber berichten solle.
Doch wie es aussieht, wird die Verpackungsabgabe auch an höherer Stelle torpediert.
Auch wenn die Erhebung der Abgabe durch ein Bundesgesetz gedeckt ist: Nach dem Kommunalabgabengesetz muss sich eine Kommune eine Satzung durch die Rechtsaufsichtsbehörde genehmigen lassen, wenn die Satzung eine in Bayern bisher nicht erhobene kommunale Verbrauch- und Aufwandsteuer enthält. Städte, die diese Genehmigung angefragt haben, warten immer noch auf Antwort. Die Bayerische Landesregierung wünsche keine Umsetzung, solange dies nicht unbedingt nötig sei, hieß es hinter vorgehaltener Hand. „Ein Unding“, findet GRÜNEN-Stadträtin Gabriele Zapf. „Die Bundesgesetzgebung durch Verzögerung auf Landesebene auszuhebeln, das ist ein echtes Foul. Aber die Idee ist einfach gut. Wir werden sie zu gegebener Zeit wieder einbringen und mit den Nachbarstädten und -Landkreisen besprechen, wie wir sie umsetzen können.“





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