20. März 2018 – Die neue Richtlinie für Kapitalanlagen gibt der Stadt Fürth einen Rahmen für zeitgemäße und ertragsoptimierte Anlageoptionen. Doch zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit Steuergeldern gehört nicht nur die Festlegung von Anlageformen und Assetklassen. Eine verantwortungsvolle Kommune muss auch berücksichtigen, welche Auswirkungen mit diesen Geldanlagen verbunden sind. Bestimmte Bereiche, die aus ethischen, sozialen oder ökologischen Gründen abzulehnen sind, müssen daher auch für die Investition kommunaler Gelder ausgeschlossen sein.
Daher stellen wir zu TOP 4 der Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses am 21. März 2018 (Neufassung der Richtlinie für Kapitalanlagen der Stadt Fürth einschließlich der von ihr verwalteten Stiftungen und Sondervermögen (Anlagerichtlinie)) folgenden
Ä n d e r u n g s a n t r a g :
Unter Punkt 4 „Anlageuniversum“ wird folgender Passus ergänzt:
„Bei Anlageentscheidungen werden ausschließlich Geldanlagen berücksichtigt, deren Investitionsziele von unabhängigen Experten auf ethischen Anspruch, Sozialverträglichkeit und ökologische Kriterien überprüft wurden. Ausgeschlossen sind daher beispielsweise Investitionen in Atomenergie, Chlorchemie, Waffen, Tabak, Alkohol, Kinderarbeit, Raubbau, Gentechnologie o.ä.
Dieser Antrag als pdf-Datei: Änderungsantrag FVA – Berücksichtigung ethischer, sozialer und ökologischer Kriterien bei städtischen Geldanlagen
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