Digitalisierung

Antrag: Datenschutzbedenken beim Einsatz von Microsoft 365 an Fürther Schulen

9. November 2020 – Die flächendeckende Verwendung von Microsoft 365 an Schulen wird von einigen Landesdatenschutzbeauftragten und Expert*innen als bedenklich eingestuft, vor allem da der cloud-basierte Dienst die Daten auf Servern des US-Konzerns speichert und verarbeitet. Nach US-Gesetz muss Microsoft auf Ersuchen der Sicherheitsdienste der Trump-Regierung die Daten seiner Kunden herausgeben. US-amerikanische Behörden könnten somit auf Informationen zugreifen, selbst wenn Server in Europa genutzt würden. Dies widerspräche der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), zumal diese besondere Schutzrechte für Kinder vorsieht.

Bei allen Vorteilen, die Microsoft 365 bietet, etwa der weiten Verbreitung in der Arbeitswelt, ist daher eine Beschäftigung mit Datenschutz-Bedenken angebracht. Auf den Schulbetrieb in Fürth könnte sich eine rechtliche Entscheidung zur Unzulässigkeit genauso auswirken wie eine geringe Akzeptanz aufgrund der öffentlich zunehmend bekannten Probleme.

Das Angebot „HPI Schulcloud“ wurde mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gefördert und wird mittlerweile an zahlreichen Schulen bundesweit eingesetzt. In die Entwicklung waren mehrere Landesdatenschutzbeauftragte eingebunden, wobei der Ansatz „Privacy by design“ verfolgt wurde. Das heißt, Datenschutz und Informationssicherheit wurden bereits bei der Konzeption berücksichtigt. Es bietet mit „BigBlueButton“ ein Videokonferenzsystem, das die normale Klassenraumsituation recht gut digital abbildet. Daher liegt die nähere Betrachtung dieses Angebots als Alternative nahe.

Zur Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit am 19. November 2020 stellen wir daher folgenden

A n t r a g :
1. Werden nach Einschätzung der Stadt Fürth bei der derzeit beschlossenen Lösung personenbezogene Daten von Schüler*innen in der Cloud gespeichert und verarbeitet?
2. Wie schätzt die Stadt Fürth das Risiko ein, dass die beschlossene Microsoft-365-Lösung aus datenschutzrechtlichen Gründen (z.B. auf EU-Ebene) gekippt werden könnte?
3. Welche Schwierigkeiten für den Einsatz der Software ergäben sich, wenn eine gewisse Zahl von Eltern (ggfs. aufgrund ihrer Datenschutz-Bedenken) die lange und komplizierte Einverständniserklärung für das Microsoft-Produkt nicht unterschreiben?
4. Begeben sich die Schulen durch die Bindung an eine proprietäre Softwarelösung in Abhängigkeit von einem Anbieter?
Ist es denkbar, dass zu einem späteren Zeitpunkt die Kosten ansteigen oder Funktionen abgeschaltet werden?
5. Sind für die o. g. Fälle alternative Software-Lösungen angedacht? Kommt hierfür das von der Bundesregierung geförderte und bereits an tausenden Schulen eingesetzte Projekt „HPI Schul-Cloud“ infrage?

Dieser Antrag als pdf-Datei:

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