13. November 2020 – Bei einigen Stellenausschreibungen, vor allem bei höher qualifizierten Stellen, sieht sich die Stadt Fürth in Zeiten des Fachkräftemangels mit einer Situation konfrontiert, für die es dringend Lösungen braucht: Ausgeschriebene Stellen können nicht besetzt werden, weil es an geeigneten Bewerber*innen fehlt. Die Personalsituation in einigen Bereichen der Stadtverwaltung ist daher mehr als angespannt.
Vor allem in Tätigkeitsbereichen, die in der Privatwirtschaft sehr gut bezahlt werden, klafft eine Gehaltslücke zum öffentlichen Dienst. Oft ist die Lücke so groß, dass die zweifelsohne bestehenden Vorteile des Öffentlichen Diensts das nicht aufwiegen können. Im Stellenplan vorhandene und nötige Stellen bleiben jahrelang unbesetzt, die Arbeit bleibt liegen, die Kolleginnen sind überfordert, das Arbeitsklima verschlechtert sich, was zu Folgeerkrankungen und weiteren Kündigungen führen kann. Hinzu kommt die demographische Entwicklung: Erfahrene Kolleg*innen gehen in den Ruhestand, was diese Prozesse noch beschleunigt.
Gerade im Bauamt können wichtige Maßnahmen nicht zeitnah projektiert werden. Egal, ob es um die schnelle und gute Sanierung von Schulen geht oder die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum. Auch Investitionen aus der Wirtschaft könnten schneller bearbeitet werden, wenn alle ausgeschriebenen Stellen besetzt wären. Mit der aller Voraussicht nach im kommenden Jahr in Kraft retenden Novelle der Bauordnung wird die zeitnahe effiziente Überprüfung und Anpassung der vorhandenen Satzungen (einschließlich der Bebauungspläne) notwendig. Der Sanierungsstau schadhafter Bauwerke verursacht sehr hohe Folgekosten, Zeitmangel wegen einem zu hohen Arbeitsanfall kann zu inhaltlichen Fehleinschätzungen und Fehlentscheidungen führen.
Um diesem Teufelskreislauf zu entkommen, arbeiten andere Städte vergleichbarer Größe hier mit Arbeitsmarktzulagen, beispielsweise für Ingenieur*innen. Die auf den ersten Blick hohen Investitionen zahlen sich mit der Zeit aus: zügigeres Abarbeiten anfallender Arbeit, weniger Fluktuation und geringere Kosten für aufwändige Personalsuche, da die Stadt als Arbeitgeber attraktiver ist. Die Stadt Regensburg beispielsweise berichtet, dass es seit der Einführung einer solchen Zulage viel leichter fällt, geeignetes Personal einzustellen und auch das vorhandene zu halten, dass die Fluktuation zurückgegangen ist, mehr Bewerbungen auf Stellenanzeigen eingehen und weniger Anträge auf Genehmigung einer Nebenbeschäftigung gestellt werden.
Zur Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung am 20. November 2020 stellen wir daher folgenden
A n t r a g :
Stadt Fürth soll künftig in Bereichen, in denen es schwer ist, geeignetes Personal zu finden, Arbeitsmarktzulagen zahlen, um so das Ungleichgewicht zwischen Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst abzumildern. Ein genaueres Konzept, für welche Stellen und in welchem Umfang die Zulagen sinnvoll sind, wird zeitnah erarbeitet, entsprechende Mittel sollen schon zum Haushalt 2021 eingestellt werden.
Mehr zu den Erfahrungen aus Regensburg:
https://srv19.regensburg.de/bi/___tmp/tmp/45081036787796652/787796652/00272647/47.pdf
Dieser Antrag als pdf-Datei:
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