Bahn

Antrag: Offenhalten beider S-Bahn-Alternativen im Planfeststellungsverfahren Güterzugtunnel

1. Februar 2021 – Kürzlich kam wieder Bewegung in das Langzeitprojekt Güterzugtunnel: Die Deutsche Bahn AG hat angekündigt, dass sie die Unterlagen für ein Planfeststellungsverfahren beim Eisenbahnbundesamt eingereicht hat. Das ist eine sehr gute Nachricht für Fürth, denn der Güterzugtunnel ist absolut unterstützenswert.

Allerdings besteht die Gefahr, dass durch bestimmte Festlegungen im Planfeststellungsverfahren für den Güterzugtunnel der künftige Streckenverlauf der Bündelungs-Trasse erschwert oder sogar blockiert wird. Für den Erhalt dieser Möglichkeit eines künftigen Streckenverlaufs hat die Stadt Fürth lange und hart gekämpft. Daher sollte nun gewährleistet werden, dass auch weiterhin beide Optionen – Bündelungs-Tasse und S-Bahn-Verschwenk – offen gehalten werden und nicht durch die Hintertür des aktuellen Planfeststellungsverfahrens für den Güterzugtunnel eine Festlegung auf den von der Bahn gewünschten S-Bahn-Verschwenk getroffen wird.

Zur Sitzung des Bau- und Werkausschusses am 10. Februar 2021 stellen wir daher folgenden

A n t r a g :
1. Die Verwaltung erläutert, ob durch das Planfeststellungsverfahren für den Güterzugtunnel vorzeitig eine Festlegung auf eine der beiden Streckenplanungsvarianten S-Bahn-Verschwenk oder Bündelungs-Trasse erfolgen würde oder ob dadurch weiterhin beide Optionen realisierbar sind.
2. Sollten die vorgelegten Pläne die Bündelungs-Trasse erschweren, wird die Verwaltung beauftragt, alle politischen und rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um eine Vor-Festlegung auf die Verschwenk-Variante zu verhindern. Die Bündelungs-Trasse muss im Rahmen der Planungen des Güterzugtunnels weiterhin problemlos umsetzbar bleiben.

Dieser Antrag als pdf-Datei:

Ergebnis: Link zur entsprechenden Sitzung des Bau- und Werkausschusses
Die

Ergebnis: Die Problematik, dass die Festlegung der Güterverkehrstrasse in die Realisierbarkeit der Bündelungstrasse eingreift, ist der Verwaltung bekannt. Das betrifft insbesondere die Festlegung der Weichen im Fürther Norden und kann die Umsetzbarkeit der einen oder anderen Trassenvariante begünstigen bzw. verschlechtern.
Genaueres kann die Verwaltung erst prüfen, wenn die Unterlagen zur exakten Lage vorliegen.

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