2. Juni 2021 – Am Gebäude Königstraße 77, das Teil des Ensembles Altstadt ist, wurde das von der Straße aus gesehen rechte Erdgeschoss-Ladenlokal durch eine offene SB-Automatenfront ersetzt.
Die Tatsache, dass an einem eingetragenen Baudenkmal aus dem zweiten Viertel des 18. Jahrhunderts, direkt gegenüber des Rathauses und damit in einer für das Stadtbild sehr erheblichen Lage, derart gravierende Umbauten vorgenommen wurden, wirft Fragen auf. Daher soll den Stadträt*innen berichtet werden, ob für die konkrete Maßnahme eine Genehmigung vorliegt und wie solchen Abwertungen an sensiblen Stellen im Stadtbild generell, z.B. mit Instrumenten der Gestaltungssatzung, begegnet werden kann.
Zur Sitzung des Bau- und Werkausschusses am 9. Juni 2021 stellen wir folgenden
A n t r a g :
1. Die Verwaltung berichtet über Zulässigkeit, Verfahren und Genehmigung der umfangreichen Fassadenänderungen an der ehemaligen Ladenfront des eingetragenen Baudenkmals in der Königstraße 77.
2. Wie bewertet die Untere Denkmalschutzbehörde und Stadtheimatpflege die Maßnahme?
Dieser Antrag als pdf-Datei:
Ergebnis: Die Umgestaltung war weder genehmigt noch ist sie in dieser Form zulässig. Die Automatenfront muss zurückgebaut werden.
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