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Antrag: Eignung des WBG-Geländes an der Wehlauer Straße für einen Aktivspielplatz

5. Januar 2022 – Fürth soll einen Aktivspielplatz bekommen. Nachdem Nürnberg inzwischen fast 20 dieser Einrichtungen hat, war der entsprechende Beschluss längst überfällig. Bevor man sich Gedanken macht, in welcher Form man einen solchen betreuten Spielplatz in die kommunalen Jugendarbeitsstrukturen einbindet und ob es konzeptionell ein Spielpark, ein Naturspielplatz oder ein Bauspielplatz werden soll, muss zunächst ein geeigneter Standort gefunden werden. Bislang blieb die Suche im Stadtgebiet erfolglos.

An der Wehlauer Straße besitzt die städtische Wohnungsbaugesellschaft WBG ein Gelände mit mehreren Mietshäusern, die aktuell nicht mehr bewohnbar sind. Die Fläche liegt in einem Gewerbe- bzw. Mischgebiet und ist somit für einen reinen Wohnungsbau nur bedingt geeignet. Auch die Lage in unmittelbarer Nähe der Würzburger Straße und der Bahntrasse ist für künftige Wohnbebauung sehr ungünstig.

Für einen Aktivspielplatz wäre jedoch genau diese Lage ein wichtiges Argument: Auch Kinder und Jugendliche aus der Innenstadt können diese Freizeitmöglichkeit durch die perfekte Verkehrsanbindung mit Bussen und U-Bahn sicher und schnell erreichen.

Die Stadt könnte das Gelände von der WBG kaufen und darauf den betreuten Aktivspielplatz projektieren.

Zur Sitzung des Bau- und Werkausschusses am 12. Januar 2022 stellen wir daher folgenden

A n t r a g:
Die Verwaltung prüft die Möglichkeit, auf dem WBG-Gelände in der Wehlauer Straße einen Aktivspielplatz zu errichten.

Ergebnis:
Die Baureferentin Frau Lippert erläutert, dass die Weiterentwicklung des fraglichen Grundstücks in der Wehlauer Straße im Konsens mit der Grundstückseigentümerin WBG und unter Einbeziehung aller beteiligten Referate der Stadt Fürth erfolgen soll.

Dieser Antrag als pdf-Datei:

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