12. Oktober 2022 – Im Baukunstbeirat sind demnächst turnusgemäß einige Plätze neu zu besetzen. Gemäß seiner Geschäftsordnung soll der Beirat zu besonderen städtebaulichen, baukünstlerischen und künstlerischen Fragen Stellung nehmen. Der anstehende Mitgliederwechsel ist ein günstiger Zeitpunkt, um zu diskutieren, ob die Zusammensetzung des Gremiums optimaler gestaltet werden könnte.
Bislang werden laut Geschäftsordnung acht der zehn stimmberechtigten Plätze mit Architekt*innen besetzt, zwei mit Künstler*innen. Bei der Nachfolge-Besetzung sind ausdrücklich Empfehlungen der scheidenden Mitglieder erbeten.
Baukünstlerische Gestaltung und Städtebau sind in Fürth stark von einem Bestands-Kontext bestimmt, der aus stadtbildprägenden Baudenkmalen und Altbauten besteht. Deren Wert gründet nicht nur auf kunsthistorischen Erwägungen und dem Titel der „Denkmalstadt“, sondern ist als denknotwendiger Bestandteil ganzheitlicher Ressourcen-Schonung und Nachhaltigkeit ein Gebot der Stunde. Fokus der idealen Lösungssuche ist daher in der Architektur und Stadtplanung mehr denn je ein kundiger Blick und Fokus auf den Bestand.
Hier lässt sich auch in der Besetzung des Baukunstbeirats Expertenwissen anreichern, indem zum Beispiel das Landesamt für Denkmalpflege oder die Deutsche Stiftung Denkmalschutz das Vorschlagsrecht für zwei Sitze im Baukunstbeirat bekommt.
Solche Regelungen werden bereits anderswo erfolgreich praktiziert: Der Baukunstbeirat der Stadt Jena beispielweise setzt sich etwa wie folgt zusammen: neun stimmberechtigte Mitglieder, davon zwei Architekt*innen, zwei Denkmalpfleger*innen, ein*e bildende*r Künstler*in und vier fachkundige Bürger*innen.Auch die Idee, fachkundige bzw. interessierte Bürger*innen einzubeziehen, ist diskussionswürdig. Die offene Expert*innen-Diskussion im geschützten Raum kann durch die Impulse interessierter Bürger*innen durchaus gewinnen. Denn diese bringen sicher hier und da einen ganz anderen Blickwinkel aus der Erfahrung mit ihrem Lebensraum Stadt ein, der den oft auswärtigen Architekt*innen wichtige Hilfestellungen bei der Bewertung geben könnte. Andersherum wäre diese Form der Partizipation dazu angetan, die Prozesse der Entstehung architektonischer Lösungen und Konzepte in ihrer Transparenz und Akzeptanz zu verbessern.
Die Gelegenheit zur offenen Diskussion angesichts der ohnehin bevorstehenden Wechsel sollte der Ältestenrat nicht ungenutzt verstreichen lassen.
Zur Sitzung des Ältestenrats am 19. Oktober 2022 stellen daher wir folgenden
A n t r a g:
Angesichts ohnehin anstehender Mitgliedswechsel wird die Zusammensetzung des Baukunstbeirats diskutiert.
Dieser Antrag als pdf-Datei:
Ergebnis: 
Es werden verschiedene Optionen zur Umbesetzung des Grmiums geprüft.
					



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