Einwegplastikprodukte wie Trinkhalme oder Trinkbecher und Einweg-Behälter zum Mitnehmen von Speisen sind seit dem 3. Juli 2021 EU-weit verboten. Produkte dieser Art, die bereits auf dem Markt sind, dürfen die Geschäfte aber noch verwenden.
Anfang 2022 ging die Stadt Tübingen einen Schritt weiter und kündigte eine Steuer auf Einwegverpackungen an: 50 Cent werden pro Becher oder Box fällig, 20 Cent pro Besteck. Die Abgabenpflicht betrifft Gaststätten, Restaurants, Cafés und Imbissläden, aber auch Bäckereien, Metzgereien, Lebensmittelgeschäfte und Tankstellen, die Getränke und Speisen in Einweg-Verpackungen im Angebot haben. Durch eine Klage war die neue Steuer jedoch auf Eis gelegt worden. Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig im Mai 2023 darf Tübingen die Steuer nun tatsächlich einführen.
Die zahlreichen Vorteile liegen auf der Hand, wie GRÜNEN-Stadträtin Gabriele Zapf erklärt: „Zum einen werden die Müllverursacher*innen stärker an den Entsorgungskosten beteiligt, zum anderen wird diese kommunale Steuer sicher dazu beitragen, dass weniger Verpackungsmüll Straßen, Grünflächen und Parks verschandelt.“
Zusätzlich gibt es noch eine konkrete Förderung von kleineren Unternehmen, die freiwillig Mehrwegverpackungen verwenden, obwohl sie von Gesetz wegen nicht dazu verpflichtet wären: sie bekommen bis zu 500 Euro Zuschuss, für eine Spülmaschine sogar bis zu 1.000 Euro. Finanziert würde dieser Zuschuss durch die Einnahmen aus der Verpackungssteuer.
„Diese Form der kommunalen Verpackungssteuer und die gleichzeitige Förderung von Mehrwegverpackungen können hochwirksam sein und wären auch in Fürth sinnvoll“, ist Gabriele Zapf überzeugt. Deshalb hat die GRÜNEN-Stadtratsfraktion zur Sitzung des Umweltausschusses am 20. Juli 2023 beantragt, dass die Fürther Stadtverwaltung die Verpackungssteuer sowie die Zuschussförderung von Mehrweggeschirr nach dem Tübinger Modell auch in Fürth einführt. Leider fand sich für diesen Antrag keine Mehrheit. Die Verwaltung verwies in der Sitzungsvorlage auf die Einschätzung des Bayerischen Städtetags hin, dass es künftig auf Bundesebene eine ähnlich gerichtete Regelung geben soll. Oberbürgermeister und Referent*innen seien sich einig darüber, dass die weitere Diskussion über ein mögliches abgestimmtes Vorgehen auf Ebene des Städtetags sowie in der Städteachse zu führen sei.
Gabriele Zapf bedauert das Ergebnis der Sitzung: „Neben der ablehnenden Vorlage der Verwaltung ist wirklich ärgerlich, dass sich die meisten Stadträt*innen fürs Abwarten entschieden haben. Wer weiß, ob und wann es da neue Regelung geben wird? Ich finde, das darf man nicht auf die lange Bank schieben. Da hätte Fürth durchaus eine Vorreiterrolle übernehmen können – und sei es nur vorübergehend, bis es tatsächlich überregionale Regelungen gibt. Deshalb werden wir an dem Thema auch dranbleiben!“




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